Mannheim baut Schulkindbetreuung aus
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim die Einrichtung von bis zu elf zusätzlichen Betreuungsgruppen für Grundschulkinder beschlossen. Mit bis zu 220 neuen Betreuungsplätzen wird das Angebot der Schulkindbetreuung deutlich erweitert. Einen Ausbau in dieser Größenordnung hat es in Mannheim in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben.
Im bevorstehenden Schuljahr tritt erstmals auch für Grundschulkinder ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Um dem wachsenden Bedarf in diesem Bereich gerecht zu werden, bauen die Stadt und freie Träger weiter Angebote aus: „Mit bis zu 220 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wollen wir nicht nur den Rechtsanspruch in Klasse eins erfüllen, wir wollen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Familien schaffen“, freut sich Bildungsbürgermeister Dirk Grunert über den großen Schritt. „Ein verlässliches Betreuungsangebot ist unabdingbar zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Perspektivisch soll der Rechtsanspruch im Grundschulalter in Mannheim über Ganztagsschulen erfüllt werden. Mit der Waldhofschule geht die 14. Mannheimer Grundschule zum kommenden Schuljahr in den Ganztagsbetrieb, weitere sind auf dem Weg.
„Hinter jeder guten Ganztagsgrundschule steht ein pädagogischer und baulicher Entwicklungsprozess“, erläutert Grunert. „Darum ist es zur Erfüllung des Rechtsanspruchs notwendig, weiter konsequent am Ausbau von Betreuungsplätzen festzuhalten.“
Möglich werden die zusätzlichen Betreuungsgruppen durch den Wegfall der Frühbetreuung an Halbtagsschulen, die Schaffung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten im Rahmen des kooperativen Ganztags sowie durch die verbesserte Landesförderung für die Betreuung von Kindern der ersten Klassenstufe ab dem kommenden Schuljahr.
Geplant ist der Ausbau in Gartenstadt, Schönau, Neckarstadt-Ost, Käfertal, Feudenheim, Rheinau und Friedrichsfeld.
Im Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft. Demnach wird ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/27 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung.
Hintergrund:
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Stadt Mannheim baut Schulkindbetreuung aus
- Es gibt bis zu elf zusätzliche Betreuungsgruppen für Grundschulkinder geplant
- Das Angebot der Schulkindbetreuung wird deutlich erweitert um bis zu 220 neue Betreuungsplätze
- Ein Ausbau in dieser Größenordnung hat es in Mannheim in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben
- Im bevorstehenden Schuljahr tritt erstmals auch für Grundschulkinder ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kraft
- Die Stadt und freie Träger bauen weiter Angebote aus um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden
- Ein verlässliches Betreuungsangebot ist unabdingbar zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Der Rechtsanspruch im Grundschulalter in Mannheim soll über Ganztagsschulen erfüllt werden
- Die 14. Mannheimer Grundschule geht zum kommenden Schuljahr in den Ganztagsbetrieb
- Weitere Grundschulen sind auf dem Weg, um den Rechtsanspruch zu erfüllen
- Der Ausbau von Betreuungsplätzen soll durch den Wegfall der Frühbetreuung an Halbtagsschulen, die Schaffung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten und die verbesserte Landesförderung für die Betreuung von Kindern der ersten Klassenstufe erfolgen
- Der Ausbau soll in den Stadtteilen Gartenstadt, Schönau, Neckarstadt-Ost, Käfertal, Feudenheim, Rheinau und Friedrichsfeld geplant werden
- Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter trat im Oktober 2021 in Kraft
- Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise umgesetzt
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.