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Ehrenamtsförderung: Antragstellung für 2027 ab sofort möglich

Der Online-Antrag zur Gewährung auf Fördermittel aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget für 2027 ist freigeschaltet. Grundlage bildet die Neufassung der „Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt)“, die im Juli vom Kreistag beschlossen und nun im elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht wurde.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, das vorhandene, unterschiedliche bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Mittelsachsen zu würdigen. Damit sollen die jeweilige Vielfalt und Einzigartigkeit des Ehrenamts, die sich in- und auch außerhalb etablierter Strukturen finden, besonders gestützt und anerkannt werden. Das sind insbesondere Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben
zur Gewinnung von Bürgerinnen und Bürgern für ein Ehrenamt,
zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes sowie
zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher (> 16 Jahre).
Die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen, sind ebenso förderfähig.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, die ihren Wohn-/Sitz im Landkreis Mittelsachsen haben und ehrenamtlich tätig sind. Beantragt werden können Pauschalen in Höhe von 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro, 1.500 Euro oder 2.000 Euro. Eine Ausnahme bilden Dach- beziehungsweise Kreisverbände. Für diese gilt eine Grenze von höchstens 15.000 Euro.
Für Antragstellende, die Hilfe beim Ausfüllen des Formular benötigen, wurde auf der Internetseite
www.landkreis-mittelsachsen.de/ehrenamt
ein Frage-Antwort-Katalog eingestellt.
Der Landkreis Mittelsachsen erhält Mittel für das kommunale Ehrenamtsbudget vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf der Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Fakten

  • Die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt) wurde im Juli vom Kreistag beschlossen.
  • Die Online-Antragstellung für die Gewährung auf Fördermittel aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget für 2027 ist ab sofort möglich.
  • Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, das vorhandene, unterschiedliche bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Mittelsachsen zu würdigen.
  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, die ihren Wohn-/Sitz im Landkreis Mittelsachsen haben und ehrenamtlich tätig sind.
  • Beantragt werden können Pauschalen in Höhe von 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro, 1.500 Euro oder 2.000 Euro.
  • Für Dach- oder Kreisverbände gilt eine Grenze von höchstens 15.000 Euro.
  • Der Landkreis Mittelsachsen erhält Mittel für das kommunale Ehrenamtsbudget vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf der Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO).
  • Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.
  • Der Online-Antrag kann auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/ehrenamt eingestellt werden.
  • Für Antragstellende, die Hilfe beim Ausfüllen des Formular benötigen, wurde auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/ehrenamt ein Frage-Antwort-Katalog eingerichtet.
  • Die Location ist der Landkreis Mittelsachsen.