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Vermehrte Fälle von Keuchhusten in Wiesbaden

Die Ursache für den aktuellen Anstieg der Fallzahlen ist derzeit nicht abschließend geklärt. Keuchhusten tritt jedoch regelmäßig in Wellen auf, meist im Abstand von vier bis sechs Jahren. Gleichzeitig werden bei erhöhter Aufmerksamkeit mehr Kontaktpersonen getestet, sodass auch Infektionen mit nur leichten Symptomen oder ohne Symptome häufiger erkannt und gemeldet werden.
Keuchhusten (Pertussis) ist eine bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege, die beim Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen wird. Erkrankte können bereits vor dem Auftreten der ersten Symptome ansteckend sein. Besonders hoch ist die Ansteckungsgefahr in der frühen Erkrankungsphase, wenn Keuchhusten häufig noch einer gewöhnlichen Erkältung ähnelt. Typische Beschwerden sind zunächst Schnupfen, leichter Husten und allgemeine Abgeschlagenheit. Im weiteren Verlauf können über mehrere Wochen anhaltende, krampfartige Hustenanfälle auftreten, die mit Atemnot, keuchendem Einatmen oder Erbrechen verbunden sein können. Bei Jugendlichen, Erwachsenen und geimpften Personen zeigt sich Keuchhusten häufig lediglich durch langanhaltenden Husten. Auch geimpfte oder bereits früher erkrankte Personen können sich erneut infizieren und den Erreger weitergeben. Der Impfschutz nimmt mit der Zeit ab. Die Impfung schützt jedoch zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen und trägt dazu bei, besonders gefährdete Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.
Besonders gefährdet sind Neugeborene und junge Säuglinge. Bei ihnen kann Keuchhusten zu lebensbedrohlichen Atemstillständen und schweren Komplikationen führen. Da Säuglinge erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat geimpft werden können, ist die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft besonders wichtig. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt die Impfung in jeder Schwangerschaft ab der 28. Schwangerschaftswoche, damit schützende Antikörper auf das Kind übertragen werden können.
Ein erhöhtes Risiko für Komplikationen besteht außerdem bei älteren Menschen sowie bei Personen mit chronischen Herz-, Lungen- oder anderen Grunderkrankungen. Ältere Kinder und Erwachsene erkranken zwar häufig weniger schwer, können den Erreger jedoch an besonders gefährdete Personen weitergeben.
Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, ihren eigenen Impfschutz sowie den ihrer Kinder anhand des Impfpasses zu überprüfen und fehlende oder fällige Impfungen zeitnah nachholen zu lassen. Insbesondere vor dem Schul- und Kitastart sollten Eltern den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen und vervollständigen lassen. Die Impfung schützt zuverlässig vor schweren Komplikationen, kann aber eine milde Infektion oder einen leichten Husten bei Geimpften nicht vollständig verhindern und trägt wesentlich zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen bei.
Die STIKO empfiehlt die Keuchhusten-Impfung für:
·         Säuglinge (drei Teilimpfungen im Alter von zwei, vier und elf Monaten). Die Impfserie sollte möglichst frühzeitig begonnen werden und ist teilweise im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen möglich.
·         Kinder und Jugendliche (jeweils eine Auffrischimpfung im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie zwischen neun und 16 Jahren).
·         Erwachsene einmalig zusammen mit der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Impfung. Dies gilt auch, wenn beispielsweise nach einer Verletzung eine Tetanus-Impfung erforderlich ist.
·         Schwangere in jeder Schwangerschaft ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die Empfehlung gilt unabhängig davon, wann zuletzt gegen Keuchhusten geimpft wurde.
·         enge Kontaktpersonen von Neugeborenen und Säuglingen, wenn die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Die Impfung sollte möglichst spätestens vier Wochen vor der Geburt des Kindes erfolgen. Wurde dieser Zeitpunkt verpasst, sollte sie zeitnah nachgeholt werden.
·         Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen als Auffrischung, wenn innerhalb der vergangenen zehn Jahre keine Keuchhusten-Impfung erfolgt ist.
Wer länger als zwei Wochen unter Husten leidet oder krampfartige, unkontrollierbare Hustenanfälle oder Erbrechen nach dem Husten entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen. Vor dem Arztbesuch sollte die Arztpraxis telefonisch über den Verdacht informiert werden, damit Schutzmaßnahmen für andere Patientinnen und Patienten getroffen werden können. Bis zur Klärung sollten Betroffene den Kontakt zu Neugeborenen, Säuglingen und anderen besonders gefährdeten Personen vermeiden. Eine frühzeitige antibiotische Behandlung kann die Dauer der Ansteckungsfähigkeit verkürzen und dazu beitragen, weitere Übertragungen zu verhindern.
Personen mit Verdacht auf oder bestätigter Keuchhusten-Erkrankung dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen vorübergehend nicht betreten oder dort tätig sein. Bei einem Erkrankungsverdacht ist die Wiederzulassung möglich, wenn Keuchhusten durch eine geeignete Diagnostik ausgeschlossen wurde. Bei bestätigter Erkrankung ist der Besuch in der Regel frühestens fünf Tage (bei Gabe von Azithromycin nach drei Tagen) nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Behandlung wieder möglich. Ohne Behandlung mit Antibiotika ist eine Wiederzulassung grundsätzlich erst 21 Tage nach Beginn des Hustens vorgesehen.
Für enge Kontaktpersonen von Keuchhusten-Erkrankten kann eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Personen sowie für Personen, deren letzte Keuchhusten-Impfung länger zurückliegt. Auch vollständig Geimpfte können eine solche Prophylaxe benötigen, wenn sie selbst zu einer Risikogruppe gehören oder engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen wie jungen Säuglingen, Schwangeren oder Menschen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen haben. Die individuelle Empfehlung sollte ärztlich geprüft werden.
Weitere Informationen zu Keuchhusten und zur Schutzimpfung findet man unter dem angegebenen Link auf der Webseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): www.infektionsschutz.de/infektionen/erregersteckbriefe/keuchhusten/  (Öffnet in einem neuen Tab)
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

Fakten

  • Keuchhusten ist eine bakterielle Infektionskrankheit der Atemwege, die beim Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen wird.
  • Die Ursache für den aktuellen Anstieg der Fallzahlen ist derzeit nicht abschließend geklärt.
  • Keuchhusten tritt regelmäßig in Wellen auf, meist im Abstand von vier bis sechs Jahren.
  • Besonders gefährdet sind Neugeborene und junge Säuglinge, da Keuchhusten zu lebensbedrohlichen Atemstillständen und schweren Komplikationen führen kann.
  • Die Impfung schützt zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen und trägt dazu bei, besonders gefährdete Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt die Impfung in jeder Schwangerschaft ab der 28. Schwangerschaftswoche.
  • Ein erhöhtes Risiko für Komplikationen besteht außerdem bei älteren Menschen sowie bei Personen mit chronischen Herz-, Lungen- oder anderen Grunderkrankungen.
  • Die Impfung sollte möglichst frühzeitig begonnen werden und ist teilweise im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen möglich.
  • Schwangere in jeder Schwangerschaft ab der 28. Schwangerschaftswoche sollten geimpft werden, um schützende Antikörper auf das Kind übertragen zu können.
  • Ein erhöhtes Risiko für Komplikationen besteht auch bei Personen, deren letzte Keuchhusten-Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt.
  • Die Impfung sollte möglichst spätestens vier Wochen vor der Geburt des Kindes erfolgen, wenn enge Kontaktpersonen von Neugeborenen und Säuglingen nicht geimpft wurden.
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen sollten eine Auffrischimpfung bei Keuchhusten-Impfung erhalten, wenn innerhalb der vergangenen zehn Jahre keine Impfung erfolgt ist.
  • Eine frühzeitige antibiotische Behandlung kann die Dauer der Ansteckungsfähigkeit verkürzen und dazu beitragen, weitere Übertragungen zu verhindern.
  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen sollten vorübergehend nicht betreten oder dort tätig sein, wenn Personen mit Verdacht auf Keuchhusten-Erkrankung anwesend sind.
  • Die Wiederzulassung in der Regel erst fünf Tage nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Behandlung möglich ist, ohne Behandlung mit Antibiotika ist eine Wiederzulassung grundsätzlich erst 21 Tage nach Beginn des Hustens vorgesehen.
  • Für enge Kontaktpersonen von Keuchhusten-Erkrankten kann eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika sinnvoll sein, insbesondere für ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Personen sowie für Personen, deren letzte Keuchhusten-Impfung länger zurückliegt.
  • Die individuelle Empfehlung sollte ärztlich geprüft werden.
  • Wiesbaden ist die Stadt, in der sich das Gesundheitsamt befindet und von dem Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgeht.
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