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Experten empfehlen Fortführung der Stuttgarter Carsharing-Strategie

Eine unabhängige Evaluation der Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme den Ausbau des Angebots unterstützt hat. Sie empfiehlt deshalb unter anderem, die Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge fortzuführen und die Gebühren für die anderen Antriebsarten anzugleichen. Die Ergebnisse wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 28. Juli vorgestellt.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Carsharing-Fahrzeuge unabhängig von ihrer Antriebsart im öffentlichen Raum von Parkgebühren befreit. Ziel des damaligen Gemeinderatsbeschlusses war es, attraktive Rahmenbedingungen für die Carsharing-Anbieter zu schaffen und den Ausbau ihrer Fahrzeugflotten zu unterstützen. Von der Regelung profitieren stationsbasierte und stationsunabhängige (Free-Floating-)Angebote gleichermaßen.
Drei Jahre nach Einführung der Parkgebührenbefreiung hat das Institut Schreier im Auftrag der Stadt untersucht, wie sich die Maßnahme auf das Carsharing-Angebot und dessen Nutzung ausgewirkt hat. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Szenarien und Handlungsoptionen entwickelt, wie die Stadt den Carsharing-Markt künftig unterstützen kann.
Die Evaluation empfiehlt, die verschiedenen Gebühren – etwa Parkgebühren, Sondernutzungsgebühren und weitere Verwaltungsgebühren – stärker aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine langfristig tragfähige und möglichst einheitliche Gebührenstruktur für die unterschiedlichen Carsharing-Angebote.
„Die Ergebnisse der Evaluation sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, wie die Förderung künftig ausgestaltet werden soll“, sagt Michael Hagel, Leiter der Abteilung Mobilität im Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen. „So können die Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass Carsharing in Stuttgart dauerhaft wachsen kann. Gleichzeitig brauchen stationsbasierte und Free-Floating-Angebote eine verlässliche und möglichst einheitliche Gebührenstruktur. So bleiben Aufwand und Kosten kalkulierbar.“
Außerdem empfiehlt die Evaluation, die Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge fortzuführen. Zu hohe Gebühren könnten dazu führen, dass Anbieter ihr Angebot verkleinern oder sich ganz aus Stuttgart zurückziehen. Eine angepasste Gebührenstruktur soll deshalb weiterhin Anreize für den Ausbau des Carsharings schaffen.
„Diese Empfehlungen stehen im Einklang mit unserer Carsharing-Strategie“, sagt Nicolas Leyva, Carsharing-Koordinator der Landeshauptstadt Stuttgart. „Die Gebühren sollen so ausgestaltet werden, dass sie für die Stadt möglichst aufkommensneutral sind und gleichzeitig den weiteren Ausbau des Carsharings unterstützen.“
Carsharing gehört seit mehr als 30 Jahren zum Mobilitätsangebot in Stuttgart. Bürgerinnen und Bürger können auf ein breites Angebot stationsbasierter und stationsunabhängiger Fahrzeuge zurückgreifen.
Die Förderung des Carsharings ist ein wichtiger Baustein der Mobilitätsstrategie der Landeshauptstadt Stuttgart. Geteilte Fahrzeuge können den Bedarf an privaten Autos verringern, entlasten den öffentlichen Raum und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Der Gemeinderat beschloss 2020 einstimmig, in allen Stadtbezirken ein flächendeckendes und leicht zugängliches Carsharing-Angebot aufzubauen. Die Stadt erweitert das Angebot deshalb schrittweise weiter. Im Mittelpunkt stehen eine bessere Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Angebote sowie der Ausbau langfristig tragfähiger und zunehmend elektrischer Carsharing-Flotten.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Fakten

  • Die unabhängige Evaluation der Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme den Ausbau des Angebots unterstützt hat.
  • Die Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge soll fortgesetzt werden.
  • Die Stadt Stuttgart hat seit 1. Januar 2023 Carsharing-Fahrzeuge unabhängig von ihrer Antriebsart im öffentlichen Raum von Parkgebühren befreit.
  • Das Institut Schreier hat drei Jahre nach Einführung der Parkgebührenbefreiung untersucht, wie sich die Maßnahme auf das Carsharing-Angebot und dessen Nutzung ausgewirkt hat.
  • Die Evaluation empfiehlt, die verschiedenen Gebühren stärker aufeinander abzustimmen.
  • Das Ziel ist eine langfristig tragfähige und möglichst einheitliche Gebührenstruktur für die unterschiedlichen Carsharing-Angebote.
  • Carsharing gehört seit mehr als 30 Jahren zum Mobilitätsangebot in Stuttgart.
  • Die Stadt erweitert das Carsharing-Angebot schrittweise weiter, um eine bessere Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Angebote sowie den Ausbau langfristig tragfähiger und zunehmend elektrischer Carsharing-Flotten zu erreichen.
  • Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.
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