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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Heinrich-Heine-Straße

Aus Anregungen aus der Bürgerschaft und nach intensiven Gesprächen mit Verkehrsunternehmen sowie der Polizei wird die Geschwindigkeit in der Heinrich-Heine-Straße, im Abschnitt zwischen der Krümme vor der Einmündung Steinbrückstraße und der Kreuzung Friedrichsstraße/Liebknechtstraße, auf 30 km/h begrenzt.
Die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit soll vor allem die Schulwegsicherheit verbessern. Auch die teilweise sehr schmalen Gehwege und das Fehlen von Radwegen machen eine Anpassung aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich. Zusätzlich spielt der Lärmschutz eine Rolle.
Die Umbeschilderung erfolgt voraussichtlich am 04.08.2026.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Regelung zu beachten.

Fakten

  • Die Geschwindigkeit in der Heinrich-Heine-Straße wird auf 30 km/h begrenzt.
  • Die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit soll vor allem die Schulwegsicherheit verbessern.
  • Es gibt teilweise sehr schmale Gehwege und kein Radwegen in diesem Abschnitt.
  • Der Lärmschutz spielt eine Rolle bei dieser Regelung.
  • Die Umbeschilderung erfolgt voraussichtlich am 04.08.2026.
  • Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
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