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An den richtigen Ecken sparen – keine städtischen Mittel für das UEFA Champions League Finale der Herren 2025 in München

Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 20.6.2024
An den richtigen Ecken sparen – keine städtischen Mittel für das UEFA Champions League Finale der Herren 2025 in München
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag vom 20.6.2024 wurde die Stadtverwaltung gebeten, keine Verträge mit der UEFA zu unterzeichnen, die Zahlungen der Landeshauptstadt München für die Durchführung des UEFA Champions League Finales der Herren 2025 vorsehen.
Auf Ihren Antrag vom 20.6.2024 nehme ich Bezug:
Zum Zeitpunkt ihrer Anfrage waren die relevanten Vereinbarungen zur Durchführung des Champions League Finales 2025 bereits rechtsverbindlich unterzeichnet.
Die Landeshauptstadt München hatte sich bereits im Anfang 2024 auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11662) durch Verlängerungserklärung der ursprünglich für 2023 abgegebenen Erklärungen rechtsverbindlich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben und zur Unterstützung der Durchführung des Champions League Finales im Jahr 2025 verpflichtet. Kündigungsrechte waren in den Vereinbarungen nicht ersichtlich. Für den Fall eines Rückzugs hätte das Risiko von Schadensersatzansprüchen bestanden, deren Höhe nicht beziffert hätte werden können. Für die Planung und Umsetzung der Veranstaltung wurde ein Gesamtbudget in Höhe von rund 8 Mio. Euro beschlossen. Nach Abschluss der Veranstaltung konnten die tatsächlichen Gesamtkosten auf 4.834.750 Euro begrenzt werden. Damit lagen die Aufwendungen rund 3,1 Mio. Euro unter dem vorgesehenen Budgetrahmen.Die Durchführung der Veranstaltung erfolgte somit innerhalb des vom Stadtrat legitimierten finanziellen Rahmens und insgesamt deutlich wirtschaftlicher als ursprünglich geplant.
Vor diesem Hintergrund war ein Verzicht auf die vertraglichen Verpflichtungen weder wirtschaftlich noch sachlich vertretbar.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die ehemaligen Stadtratsmitglieder Frau Wolf sowie Herrn Lechner bitten wir über die Fraktion zu unterrichten.

Fakten

  • Der UEFA Champions League Finale der Herren 2025 wird in München stattfinden.
  • Die Stadtverwaltung hat sich bereits im Januar 2024 auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses rechtsverbindlich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben und Unterstützung der Durchführung des Champions League Finales im Jahr 2025 verpflichtet.
  • Kündigungsrechte waren in den Vereinbarungen nicht ersichtlich.
  • Für den Fall eines Rückzugs hätte das Risiko von Schadensersatzansprüchen bestanden, deren Höhe nicht beziffert hätte werden können.
  • Die Durchführung der Veranstaltung erfolgte innerhalb des vom Stadtrat legitimierten finanziellen Rahmens und insgesamt deutlich wirtschaftlicher als ursprünglich geplant.
  • Die tatsächlichen Gesamtkosten für die Durchführung der Veranstaltung lagen bei 4.834.750 Euro.
  • Die Aufwendungen lagen rund 3,1 Mio. Euro unter dem vorgesehenen Budgetrahmen.
  • Der UEFA Champions League Finale der Herren 2025 wird in München stattfinden (München ist die Landeshauptstadt Bayerns).
  • Die Stadtverwaltung hat sich bereits im Januar 2024 auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses rechtsverbindlich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben und Unterstützung der Durchführung des Champions League Finales im Jahr 2025 verpflichtet.
  • Der Sitz der Stadtverwaltung München ist in Bayern, Deutschland.
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