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Gibt es eine „Lex Killinger“?

Landrat Roland Bernhard macht die Bemühungen des Landkreises Böblingen in einer Angelegenheit öffentlich, die die Gleichbehandlung aller Wahlbeamten in Baden-Württemberg betrifft. Anlass ist der Fall des Ersten Beigeordneten der Stadt Rutesheim, Martin Killinger (geb. 18.05.1958). Aufgrund der geltenden Altersgrenze darf Herr Killinger nicht erneut für sein Amt kandidieren und scheidet zum Ende seiner Amtszeit zum 31.12.2026 aus dem aktiven Dienst aus.
Der Landrat hat sich dazu nun in einem Schreiben an Ministerpräsident Cem Özdemir gewandt. „Martin Killinger ist seit fast vier Jahrzehnten im Dienst der Stadtverwaltung und seit 23 Jahren Erster Bürgermeister. Seine Erfahrung, sein Engagement und seine Urteilsfähigkeit sind eine wertvolle Ressource. Es wäre bedauerlich, diese Kompetenz allein wegen einer starren Altersregelung ungenutzt zu lassen“, so der Appell Bernhards.
Es müsse nun zügig darum gehen, die derzeitigen Altersgrenzen für Beigeordnete zu überprüfen. Gegenwärtig gelten in Baden-Württemberg für Beigeordnete eine Altersgrenze von 68 Jahren für die Wiederwahl und 73 Jahren für den Eintritt in den Ruhestand. Bürgermeister wurden bereits 2015 von dieser Regelung ausgenommen. Landrat Bernhard fordert, die Gleichbehandlung aller Wahlbeamten unabhängig von Amtsbezeichnung oder Gemeindegröße sicherzustellen, um Diskriminierungen zu vermeiden und personelle Ressourcen sinnvoll zu nutzen.
Der Landrat hatte sein Anliegen bereits im Herbst vergangenen Jahres an den damaligen Ministerpräsidenten Kretschmann gerichtet und bittet nun erneut um eine zügige Prüfung und Entscheidung, damit von einer möglichen Anpassung auch aktuell betroffene Beigeordnete – namentlich Herr Killinger – profitieren könnten.
Landrat Roland Bernhard setzt sich für Gleichbehandlung von Wahlbeamten ein – Fall Martin Killinger steht im Fokus
„Das Argument der unterschiedlichen Wahlmodalitäten greift nicht“, so der Landrat weiter. „Die Verantwortung und die Anforderungen der Aufgaben sind in ihrer Tragweite bei Wahlbeamten vergleichbar. Deshalb wäre es nur folgerichtig, die Altersregelung für Beigeordnete wie bereits für Bürgermeister zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.“

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Martin Killinger ist seit fast vier Jahrzehnten im Dienst der Stadtverwaltung
  • Martin Killinger ist seit 23 Jahren Erster Bürgermeister
  • Die Gleichbehandlung aller Wahlbeamten in Baden-Württemberg betrifft die Wiederwahl von Beigeordneten
  • In Baden-Württemberg gelten derzeit eine Altersgrenze von 68 Jahren für die Wiederwahl und 73 Jahre für den Eintritt in den Ruhestand
  • Bürgermeister wurden bereits 2015 von dieser Regelung ausgenommen
  • Landrat Roland Bernhard fordert, die Gleichbehandlung aller Wahlbeamten unabhängig von Amtsbezeichnung oder Gemeindegröße sicherzustellen
  • Der Landrat hatte sein Anliegen bereits im Herbst vergangenen Jahres an den damaligen Ministerpräsidenten Kretschmann gerichtet
  • Landrat Roland Bernhard setzt sich für Gleichbehandlung von Wahlbeamten ein - Fall Martin Killinger steht im Fokus
  • Die Verantwortung und die Anforderungen der Aufgaben sind in ihrer Tragweite bei Wahlbeamten vergleichbar
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