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Leser wundert sich über hohe Mauer
Ein Leser hält eine Mauer an einem Neubau für zu hoch und stellt ihre Zulässigkeit infrage. Der Kreis Coesfeld widerspricht: Die Mauer sei im Baugenehmigungsverfahren ausdrücklich mitgenehmigt worden und diene wegen des Höhenunterschieds des Grundstücks als Stützmauer.
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