None

Bei Sanierung Rücksicht auf Mauersegler und Fledermäuse nehmen

Mit den warmen Monaten kehren die Mauersegler aus ihren Winterquartieren in Afrika zurück. Bis in den Sommer hinein ziehen sie ihre Jungen in kleinen Spalten und Hohlräumen an Gebäuden auf. Gleichzeitig beginnt vielerorts die Sanierungssaison. Bei Sanierungsarbeiten an Fassaden und Dächern während der Sommermonate muss daher besonders Rücksicht auf die geschützten Gebäudebrüter genommen werden.
Mauersegler sind außergewöhnlich standorttreu. Jahr für Jahr kehren sie zu denselben Brutplätzen im Stadtkreis Karlsruhe zurück. Viele Nistplätze befinden sich unter Dachvorsprüngen, hinter Fassadenverkleidungen oder in Mauerspalten. Bereits das Aufstellen eines Gerüstes oder das Anbringen von Schutznetzen und Planen kann dazu führen, dass die Vögel ihre Nester nicht mehr erreichen. Werden Altvögel ausgesperrt, können Eier oder Jungvögel im Nest verenden. Oft fällt erst während der laufenden Bauarbeiten auf, dass ein Gebäude Lebensraum für diese Tiere ist. Ist dies der Fall, kann dies zu Baustelleneinstellung bis zum Ende der Brutzeit führen und erhebliche Mehrkosten verursachen.
Auch Fledermäuse nutzen häufig solche Gebäudespalten im Sommer und können ihre Quartiere unter Umständen nicht mehr verlassen oder erreichen.
Besonderer Schutz
Mauersegler und alle heimischen Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz, ebenso ihre Nester und Quartiere. Deshalb dürfen ihre Nester und Quartiere, auch außerhalb der Brutzeit, nicht zerstört oder verschlossen werden. Ebenso ist es verboten, die Tiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.
Dabei lassen sich viele Probleme vermeiden. Wer eine Dach- oder Fassadensanierung plant, sollte das Gebäude bereits im Vorfeld, am besten im Vorjahr, auf Niststätten oder Fledermausquartiere prüfen lassen. Häufig können Arbeiten zeitlich so geplant werden, dass die Tiere nicht beeinträchtigt werden. Falls Nistplätze oder Quartiere dauerhaft entfallen, können in vielen Fällen geeignete Ersatzquartiere geschaffen werden. Den Artenschutz frühzeitig einzuplanen schützt nicht nur Mauersegler und andere Gebäudebrüter, sondern verhindert auch Verzögerungen auf der Baustelle.
Wer unsicher ist, ob sich an einem Gebäude geschützte Arten befinden oder welche Maßnahmen zulässig sind, kann sich vor Beginn der Arbeiten auch für eine frühzeitige Beratung an den Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe wenden (umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de und 0721-133 3101).

Fakten

  • Mauersegler sind außergewöhnlich standorttreu.
  • Jahr für Jahr kehren sie zu denselben Brutplätzen im Stadtkreis Karlsruhe zurück.
  • Viele Nistplätze befinden sich unter Dachvorsprüngen, hinter Fassadenverkleidungen oder in Mauerspalten.
  • Werden Altvögel ausgesperrt, können Eier oder Jungvögel im Nest verenden.
  • Besonderer Schutz Mauersegler und alle heimischen Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz, ebenso ihre Nester und Quartiere.
  • Deshalb dürfen ihre Nester und Quartiere, auch außerhalb der Brutzeit, nicht zerstört oder verschlossen werden.
  • Die Stadt Karlsruhe bietet eine Beratung für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Adresse umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de und Telefon 0721-133 3101.
Unsere Nachrichtenartikel können teilweise oder ganz mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder unterstützt worden sein. Dies ermöglicht es uns, Inhalte effizient und aktuell bereitzustellen. Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft, um eine hohe Qualität und Genauigkeit sicherzustellen.
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.