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Digitale Wohnungsbörse: Jetzt auch geförderte Wohnungen tauschen

Die städtische Wohnungsbörse ist um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert worden. Ab sofort können sich auch Mieter*innen von geförderten Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen GmbH auf der Wohnungsbörse registrieren, Angebote einsehen und ihre geförderte Wohnung zum Tausch anbieten. Hierbei ist sowohl der Tausch zwischen zwei geförderten Wohnungen als auch zwischen einer geförderten Wohnung und einer freifinanzierten Wohnung möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind. Die Rechtmäßigkeit des Tausches von geförderten Wohnungen wird in einem digital unterstützten Verfahren durch das Amt für Wohnen und Migration geprüft. Dafür ist ein gültiger Registrierbescheid für geförderte Wohnungen notwendig. Der Antrag auf eine geförderte Wohnung kann online über die Internetplattform SOWON gestellt werden.
Neu in der digitalen Wohnungsbörse ist auch, dass die Tauschparteien notwendige Unterlagen in ihrem Profil hochladen können, die für die Bearbeitung des Tauschantrags erforderlich sind. Die Tauschparteien können zudem das Prüfergebnis auf der neuen erweiterten Nutzeroberfläche der Wohnungsbörse einsehen.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Das Leben bleibt nicht stehen. Familien wachsen, Kinder ziehen aus, Wünsche verändern sich – nur die Wohnung bleibt oft dieselbe. Ein Zuhause soll zu den Menschen passen. Deshalb machen wir unsere kostenfreie städtische Tauschbörse noch einfacher, digitaler und nachvollziehbarer. Wir öffnen sie auch für Mieter*innen geförderter Wohnungen. Wer tauscht, schafft neue Möglichkeiten für sich und andere und hilft dabei, den Wohnraum in unserer Stadt klug zu nutzen. Das ist gelebter Zusammenhalt in München.“
Die digitale Wohnungsbörse bietet den Münchner Bürger*innen bereits seit 2023 einen neuen Weg, um ihren Wohnraumbedarf mit Hilfe von Wohnungstausch und Untervermietung zu optimieren. So haben Bürger*innen die Möglichkeit, ihren Wohnraum je nach Bedarf besser zu gestalten. Weitere Informationen über die konkreten Voraussetzungen zum Wohnungstausch unter
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wohnungsboerse.muenchen.de/faq

Fakten

  • Die städtische Wohnungsbörse ist um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert worden.
  • Mieter*innen von geförderten Wohnungen der stättischen Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen GmbH können sich ab sofort auf der Wohnungsbörse registrieren, Angebote einsehen und ihre geförderte Wohnung zum Tausch anbieten.
  • Der Tausch zwischen zwei geförderten Wohnungen als auch zwischen einer geförderten Wohnung und einer freifinanzierten Wohnung ist möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind.
  • Die Rechtmäßigkeit des Tausches von geförderten Wohnungen wird in einem digital unterstützten Verfahren durch das Amt für Wohnen und Migration geprüft.
  • Ein gültiger Registrierbescheid für geförderte Wohnungen ist notwendig für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Tausches.
  • Der Antrag auf eine gefördernte Wohnung kann online über die Internetplattform SOWON gestellt werden.
  • Die Tauschparteien können notwendige Unterlagen in ihrem Profil hochladen, die für die Bearbeitung des Tauschantrags erforderlich sind.
  • Die Tauschparteien können das Prüfergebnis auf der neuen erweiterten Nutzeroberfläche der Wohnungsbörse einsehen.
  • Bürgermeisterin Verena Dietl: „Das Leben bleibt nicht stehen. Familien wachsen, Kinder ziehen aus, Wünsche veränderen sich – nur die Wohnung bleibt oft dieselbe. Ein Zuhause soll zu den Menschen passen.“
  • Die digitale Wohnungsbörse bietet den Münchner Bürger*innen bereits seit 2023 einen neuen Weg, um ihren Wohnraumbedarf mit Hilfe von Wohnungstausch und Untervermietung zu optimieren.
  • Die Wohnungsbörse ist in München ansässig.
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