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Verfassungsklage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" abgewiesen

Der Zeitplan der damaligen Ampelkoalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Eilverfahren hatte der klagende CDU-Politiker noch Recht bekommen.