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Lärmintensive Veranstaltungen für 2027 anmelden

Veranstalter:innen werden gebeten, die Einstufung ihrer Veranstaltungen für 2027 als Seltenes Ereignis schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zum 31. August 2026 zu beantragen. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen mit Musikbeschallung, die bis in den Nachtzeitraum (nach 22 Uhr) reichen und damit die Nachtruhe stören.
Der formlose Antrag kann per Post an: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz oder per E-Mail an
gesendet werden. Für Fragen der Veranstalter:innen stehen die Mitarbeiter:innen der Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte unter Tel. 0371 488 3164 gern zur Verfügung.
Der Chemnitzer Stadtrat hatte im September 2023 ein Konzept zum Umgang mit Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Innenstadt beschlossen (B-129/2023). Das Konzept beinhaltet die Anzahl an Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen zu erwarten ist, dass sie die allgemein gültigen lärmschutzrechtlich geltenden Richtwerte erfahrungsgemäß überschreiten werden – sogenannte Seltene Ereignisse.
Demnach wird die Chemnitzer Innenstadt für Veranstaltungen (Seltene Ereignisse) wie folgt aufgeteilt:
ordnungsrecht(at)stadt-chemnitz.de
Hintergrund
Veranstaltungsbereich I – südliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
Veranstaltungsbereich II – nördliche Innenstadt: 10 Veranstaltungen
Veranstaltungsbereich III – westliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
In den Stadtteilen, die nicht von diesen Veranstaltungsbereichen berührt werden, können außerdem jeweils 14 Seltene Ereignisse pro Kalenderjahr festgelegt werden.
Das Konzept bildet die Handlungsgrundlage sowohl für die Stadt Chemnitz als auch für die Veranstalter:innen, um mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Veranstaltungskultur in der Chemnitzer Innenstadt zu etablieren.

Fakten

  • Die Einstufung von Veranstaltungen für 2027 als Seltenes Ereignis muss bis spätestens zum 31. August 2026 beantragt werden.
  • Veranstaltungen mit Musikbeschallung, die bis in den Nachtzeitraum (nach 22 Uhr) reichen, sind vor allem betroffen.
  • Der formlose Antrag kann per Post an: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz gesendet werden.
  • Der Antrag kann auch per E-Mail an gesendet werden.
  • Für Fragen der Veranstalter:innen stehen die Mitarbeiter:innen der Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte unter Tel. 0371 488 3164 zur Verfügung.
  • Das Konzept zum Umgang mit Veranstaltungen im Innenstadtgebiet wurde im September 2023 vom Chemnitzer Stadtrat beschlossen (B-129/2023).
  • Das Konzept beinhaltet die Anzahl an Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen zu erwarten ist, dass sie die allgemein gültigen lärmschutzrechtlich geltenden Richtwerte erfahrungsgemäß überschreiten werden – sogenannte Seltene Ereignisse.
  • Die Chemnitzer Innenstadt wird für Veranstaltungen (Seltene Ereignisse) wie folgt aufgeteilt: ordnungsrecht(at)stadt-chemnitz.de Hintergrund Veranstaltungsbereich I – südliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen Veranstaltungsbereich II – nördliche Innenstadt: 10 Veranstaltungen Veranstaltungsbereich III – westliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
  • In den Stadtteilen, die nicht von diesen Veranstaltungsbereichen berührt werden, können außerdem jeweils 14 Seltene Ereignisse pro Kalenderjahr festgelegt werden.
  • Die Stadt Chemnitz und die Veranstalter:innen nutzen das Konzept als Handlungsgrundlage für mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Veranstaltungskultur in der Chemnitzer Innenstadt zu etablieren.
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