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Verwaltung erweitert Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“

Im Süden des Holbeinviertels ist es für Anwohner*innen schwierig, einen Parkplatz zu finden, weil dort viele Autos aus anderen Quartieren sowie Pendler*innen parken. Deshalb erweitert die Stadtverwaltung das bestehende Bewohnerparkgebiet ab Dienstag, 28. Juli, bis zur Hans-Thoma-Straße.
Das erweiterte Bewohnerparkgebiet Holbeinviertel wird künftig begrenzt durch die Lorettostraße im Norden, die Hans-Thoma-Straße und den Roßhaldeweg im Süden, den Roßhaldeweg und die Matthias-Grünewald-Straße im Westen sowie weiterhin durch die Günterstalstraße im Osten. In der Lorettostraße gibt es ebenfalls eine Änderung: Die Hausnummern 1 bis 35 und die Günterstalstraße 56 gehören künftig nicht mehr zum Bewohnerparkgebiet „Unterwiehre 2“, sondern ebenfalls zum „Holbeinviertel“. Die alten Ausweise bleiben aber bis zum regulären Ablaufdatum gültig und können bis dahin in beiden Gebieten genutzt werden. Bewohner*innen der Lorettostraße können auf beiden Straßenseiten parken, egal ob sie einen Ausweis für die „Unterwiehre 2“ oder das „Holbeinviertel“ haben.
Der Platz um das Holbeinpferd bleibt von der neuen Regel ausgenommen, damit Pendler*innen weiterhin auf den ÖPNV umsteigen können. Das bislang tolerierte Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße und in der Holbeinstraße ist nach der Erweiterung nicht länger erlaubt, um die Situation für Fußgänger*innen zu verbessern und den Grünstreifen wieder herzurichten.
Wer im bisherigen Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“ wohnt, muss nichts unternehmen. Bestehende Parkausweise gelten ab Dienstag, 28. Juli, für das ganze Gebiet. Wer im Erweiterungsgebiet wohnt, also dort gemeldet ist und nicht über einen privaten Stellplatz verfügt, kann ab Dienstag, 28. Juli, unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis für sein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser kostet 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.
Personen mit einem blauen Behindertenparkausweis brauchen keinen Bewohnerparkausweis. Dasselbe gilt für Motorräder, Mofas und Mopeds, die auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen parken, sowie für Elektroautos, die während des Ladens an Ladesäulen stehen. Das geht allerdings nur für maximal vier Stunden mit Parkscheibe.
Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss künftig werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen – am Automaten oder per Handy-App. Das Holbeinviertel gehört zur Gebührenzone 3. Damit sind pro Stunde 1,80 Euro und neun Euro für bis zu 24 Stunden fällig. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos. Mehr Informationen auf: www.freiburg.de/bewohnerparkausweis.

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Die Stadtverwaltung erweitert das Bewohnerparkgebiet Holbeinviertel.
  • Das neue Bewohnerparkgebiet wird ab Dienstag, 28. Juli, in Kraft treten.
  • Das erweiterte Bewohnerparkgebiet wird durch die Lorettostraße im Norden, die Hans-Thoma-Straße und den Roßhaldeweg im Süden begrenzt.
  • Die Günterstalstraße ist Teil des neuen Bewohnerparkgebiets Holbeinviertel.
  • Hausnummern 1 bis 35 in der Lorettostraße gehören künftig nicht mehr zum Bewohnerparkgebiet Unterwiehre 2, sondern zum Holbeinviertel.
  • Bewohner der Lorettostraße können auf beiden Straßenseiten parken, egal ob sie einen Ausweis für die Unterwiehre 2 oder das Holbeinviertel haben.
  • Der Platz um das Holbeinpferd bleibt von der neuen Regel ausgenommen.
  • Das Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße und in der Holbeinstraße ist nach der Erweiterung nicht länger erlaubt.
  • Wer im bisherigen Bewohnerparkgebiet Holbeinviertel wohnt, muss nichts unternehmen.
  • Bestehende Parkausweise gelten ab Dienstag, 28. Juli, für das ganze Gebiet.
  • Wer im Erweiterungsgebiet wohnt und keinen privaten Stellplatz hat, kann ab Dienstag, 28. Juli, einen Bewohnerparkausweis beantragen.
  • Der Bewohnerparkausweis kostet 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.
  • Personen mit einem blauen Behindertenparkausweis brauchen keinen Bewohnerparkausweis.
  • Motorräder, Mofas und Mopeds, die auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen parken, sowie Elektroautos, die während des Ladens an Ladesäulen stehen, sind von dem Parkgebührenbefreiungsbefrag.
  • Das Holbeinviertel gehört zur Gebührenzone 3.
  • Pro Stunde 1,80 Euro und neun Euro für bis zu 24 Stunden fällig. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos.
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