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Sicherer Radweg an der Chiemgaustraße

Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.9.2025
Sicherer Radweg an der Chiemgaustraße
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die verspätetete Rückmeldung entschuldigen und bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden an der Bahnunterführung in der Chiemgaustraße nach der Kreuzung Schwanseestraße. Weiter soll geprüft werden, wie ein von der Fahrbahn getrennter Radweg angelegt werden kann.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Inhaltlich geht es vorliegend durch die geforderten Sofortmaßnahmen um den Vollzug der Straßenverkehrsordnung und ggf. baulichen Kleinmaßnahmen. Beides fällt unter Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Zu Ihrem Antrag vom 9.9.2025 kann ich Ihnen daher in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mitteilen:
Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden an der Bahnunterführung in der Chiemgaustraße
Auf der Chiemgaustraße, im Abschnitt zwischen Schwanseestraße und Aschauerstraße (Südseite), ist die von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsanlage unterbrochen.
Der Radverkehr wird für ca. 200 m auf der B2R (Mittlerer Ring) im Mischverkehr weitergeführt. Aktuelle Verkehrszahlen belegen eine sehr hohe Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge (Kfz). Dem Fahrverkehr stehen in Fahrtrichtung Ost zwei Fahrspuren zur Verfügung.
Der bauliche Radweg endet ca. 50 m östlich des Knotens Schwansee-/ Chiemgaustraße. Der Radverkehr wird mittels einer rot markierten Tascheauf die Fahrbahn zur Weiterfahrt im Mischverkehr geleitet und ca. 100 m westlich der Aschauer Straße weitergeführt.
Im August 2025 wurde, beauftragt durch das Mobilitätsreferat, die Sicherheit der Radwegauffahrt durch eine Markierungsänderung erhöht. Ergänzend steht die Umsetzung eines Ausbaus des abgesenkten Randsteins durch den Straßenbaulastträger noch aus.
Der Kfz-Verkehr wird durch eine einschlägige Beschilderung am Knoten Schwanseestraße und wiederholend im direkten Vorfeld des Radwegendes frühzeitig auf die Situation von Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam gemacht. Die Positionierung des Verkehrszeichens am Rad-
wegende wurde in einem Ortstermin im Herbst letzten Jahres als nicht optimal beurteilt, weshalb eine Anpassung zur verbesserten Wahrnehmung veranlasst wurde.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung im Jahr 2022 hatte das Mobilitätsreferat aus Verkehrssicherheitsgründen bereits Maßnahmen ergriffen, wie die Anpassung und Roteinfärbung des Radwegendes sowie die Markierung einer Piktogrammkette „Fahrrad“ im Abschnitt der sogenannten „Radweglücke“.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde aus Gründen der Sicherheit des auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehrs im Jahr 2024 ca. 10 m westlich des baulichen Radwegendes auf 30 km/h für den Streckenabschnitt der Radweglücke beschränkt. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll eine verträgliche Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Mischverkehr erwirken und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen.
Infolge weiterhin bestehender Konflikte auch mit Unfallfolge, einhergehend mit einer vermehrten Beschwerdelage, wurden durch das Mobilitätsreferat weitere Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrenlage erarbeitet und konnten bereits als Sofortmaßnahmen umgesetzt werden.
So wurden im November 2025 die Piktogramme „Fahrrad“ erweitert bzw. durch größere ersetzt. Auch wurde zusätzlich zur bestehenden Beschilderung ein Piktogramm des Verkehrszeichens 138 StVO (Radverkehr) westlich des Radwegendes auf die Fahrbahn markiert. Damit soll die Aufmerksamkeit hinsichtlich des auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehrs erhöht und eine weitere Sensibilisierung des Kfz-Verkehrs erzielt werden.Des Weiteren ist geplant, das Radwegende weiter zu optimieren. Hierfür ist es notwendig, die Mittellinie zwischen den Fahrspuren zu versetzen. Da diese Maßnahme mit dem Einsatz eines Spezialgerätes verbunden ist, konnte dies durch den Straßenbaulastträger 2025 noch nicht vollzogen werden.
Das Mobilitätsreferat hat im Zuge der Prüfungen im Herbst 2025 auch auf der Nordseite in Fahrtrichtung Westen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit veranlasst. So ist u.a. auch für diese Fahrtrichtung eine auf den maßgeblichen Abschnitt beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorgesehen. Zudem soll die Freigabe der Gehbahn für den Radverkehr erfolgen. Zur Vermeidung von Konflikten im Seitenraum werden Sinnbilder zur Verdeutlichung der gemeinsamen, nicht benutzungspflichtigen Verkehrsführung Fuß-/Radverkehr aufgebracht. Infolge der Engstelle in der Eisenbahnunterführung, in der kein gemeinsamer Fuß- und Radverkehr möglich ist, wird eine Beschilderung „Radfahrer absteigen“ angebracht. Der Bezirksausschuss wurde zu den beabsichtigten Maßnahmen bereits angehört und hat zugestimmt.
Anlage eines von der Fahrbahn getrennten Radweges
Die Chiemgaustraße ist im vorgenannten Bereich durch äußerst beengte Platzverhältnisse gekennzeichnet, die insbesondere im Unterführungsbereich des Brückenbauwerks nur durch bauliche Veränderungen im Rahmen einer Sanierung behoben werden können. Die mittel- bis langfristige Realisierung einer baulichen Lösung obliegt der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Daran anknüpfend strebt das Mobilitätsreferat die beidseitige Schaffung einer geeigneten Radverkehrsanlage an.
Das Baureferat betreut mit dem Mobilitätsreferat in diesem Zusammenhang aktuell eine Verkehrstechnische Untersuchung (VTU) inklusive Raumaufteilung im Zuge der geplanten Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Chiemgaustraße. Mit Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn AG, kann auch eine für alle Verkehrsteilnehmenden verbesserte Situation geschaffen werden.
Die Einrichtung einer eigenen Radverkehrsanlage in Form eines von der Fahrbahn getrennten Radweges wäre aktuell aufgrund der vorliegend beengten Situation nur durch einen Fahrspurentfall möglich. Mit Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll es dem Radverkehr ermöglicht werden, auf der Fahrbahn im Mischverkehr in etwa angleichendem Tempo voranzukommen. Der Kfz-Verkehr hingegen erhält eine längere Reaktionszeit, um auf den auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehr aufmerksamzu werden. Eine den Kfz-Verkehr zusätzlich einschränkende Maßnahme in Form eines Fahrspurentfalls wäre aus Sicht des Mobilitätsreferates, auch hinsichtlich der Bedeutung der B2R, nicht verhältnismäßig.
Im Rahmen der vorliegenden örtlichen Bedingungen, wurden verschiedene Maßnahmen wie dargelegt umgesetzt bzw. werden ergriffen und alle aktuell verkehrsrechtlich möglichen Mittel ausgeschöpft, um die Radverkehrssicherheit an der südlichen Chiemgaustraße zu gewährleisten. Mit den zusätzlich veranlassten Maßnahmen wird die Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero weiter verbessert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Fakten

  • Der Sicherer Radweg an der Chiemgaustraße wurde am 9. September 2025 beantragt.
  • Die Beantragung wurde von Stadtratsmitgliedern Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) gestellt.
  • Die Antwort des Mobilitätsreferenten Georg Dunkel besagt, dass Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden an der Bahnunterführung in der Chiemgaustraße umgesetzt werden sollen.
  • Der Radverkehr wird für ca. 200 m auf der B2R (Mittlerer Ring) im Mischverkehr weitergeführt.
  • Die Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge ist sehr hoch.
  • Der bauliche Radweg endet ca. 50 m östlich des Knotens Schwansee-/ Chiemgaustraße.
  • Eine Markierungsänderung erhöhte die Sicherheit der Radwegauffahrt im August 2025.
  • Die Umsetzung eines Ausbaus des abgesenkten Randsteins ist geplant.
  • Die Positionierung des Verkehrszeichens am Radwegende wurde in einem Ortstermin im Herbst letzten Jahres als nicht optimal beurteilt.
  • Eine Anpassung zur verbesserten Wahrnehmung wurde veranlasst.
  • Das Mobilitätsreferat hat bereits Maßnahmen ergriffen, wie die Anpassung und Roteinfärbung des Radwegendes sowie die Markierung einer Piktogrammkette „Fahrrad“ im Abschnitt der sogenannten „Radweglücke“.
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