Verkehrsberuhigung St.-Anna-Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 23.5.2025
Verkehrsberuhigung St.-Anna-Straße
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die verspätetete Antwort auf Ihren oben genannten Antrag entschuldigen.
In diesem fordern Sie, die Durchfahrt der St.-Anna-Straße zwischen der Pfarrkirche und der Klosterkirche St.-Anna auf Höhe der Hausnummer 25 im direkten Anschluss an den Abbau der dortigen Baustelle für den PKW-Verkehr zu sperren.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die mit dem Antrag angestrebte Regelung bezieht sich auf den Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 23.5.2025 teilen wir in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Die St.-Anna-Straße ist derzeit als allgemeine Ortsstraße gewidmet. Auf Höhe der St.-Anna-Straße 25, 80538 München, besteht seit mehreren Jahren eine baustellenbedingte Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr. Die Baustelle ist nach aktuellem Stand noch bis zum 21.6.2026 genehmigt. Der Seitenraum ist als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) ausgewiesen, sodass für den Fuß- und Radverkehr eine Durchlässigkeit gegeben ist.
Bezüglich des Wunsches, die baustellendingte zuletzt bestehende Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr aufrechtzuerhalten, sieht die zuständige Straßenverkehrsbehörde derzeit keine Möglichkeit, dies rein straßenverkehrsrechtlich umzusetzen. Vielmehr ist für die Weiterverfolgung dieses Projektansatzes die Prüfung und Einleitung eines straßenrechtlichen Widmungsverfahrens erforderlich.Mit Beschluss des Bezirksausschusses 1 – Altstadt Lehel vom 22.1.2026, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 18004, wurde das Baureferat beauftragt, die erforderliche Widmungsänderung zur Einrichtung einer Fußgängerzone vorzunehmen und in Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsreferat und unter Berücksichtigung des gefassten Änderungsbeschlusses eine kurz- und mittelfristige Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich vorzunehmen.
Durch den zwischenzeitlich gefassten Beschluss ist ein nahtloser Übergang nach Ende der Baustellensituation durch Anpassung der Verkehrsanordnung als verkehrsberuhigter Bereich sowie – nach Abschluss des Widmungsverfahrens – Umgestaltung als Fußgängerbereich sichergestellt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag wurde vom Stadtrat-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) am 23.5.2025 gestellt.
- Die St.-Anna-Straße ist derzeit als allgemeine Ortsstraße gewidmet.
- Auf Höhe der St.-Anna-Straße 25, 80538 München, besteht seit mehreren Jahren eine baustellenbedingte Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr.
- Die Baustelle ist nach aktuellem Stand noch bis zum 21.6.2026 genehmigt.
- Der Seitenraum ist als gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240) ausgewiesen, sodass für den Fuß- und Radverkehr eine Durchlässigkeit gegeben ist.
- Die zuständige Straßenverkehrsbehörde sieht derzeit keine Möglichkeit, die baustellendingte zuletzt bestehende Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr aufrechtzuerhalten, rein straßenverkehrsrechtlich umzusetzen.
- Ein straßenrechtliches Widmungsverfahren ist erforderlich, um die Durchfahrtssperre aufrechtzuerhalten.
- Mit Beschluss des Bezirksausschusses 1 – Altstadt Lehel vom 22.1.2026 wurde das Baureferat beauftragt, eine Widmungsänderung zur Einrichtung einer Fußgängerzone vorzunehmen.
- Ein nahtloser Übergang nach Ende der Baustellensituation durch Anpassung der Verkehrsanordnung als verkehrsberuhigter Bereich wird sichergestellt.
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