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BPOLI C: Bundespolizei trifft mehrere Feststellungen an den Grenzübergängen Reitzenhain und Bärenstein

Reitzenhain/ Bärenstein (ots) - Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen wurde heute Morgen um 00:30 Uhr ein tschechischer Staatsangehöriger von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain ...

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Fakten

  • Die Bundespolizei hat mehrere Feststellungen an den Grenzübergängen Reitzenhain und Bärenstein vorgenommen.
  • Ein tschechischer Staatsangehöriger wurde am 00:30 Uhr heute Morgen kontrolliert und wegen Diebstahls verurteilt.
  • Die geforderte Geldstrafe von über 2600 EUR konnte der Mann aufbringen und in das Bundesgebiet einreisen.
  • Am Sonntag um 06:20 Uhr konnten zwei bulgarische Staatsangehörige kontrolliert werden.
  • Eine 35jährige Frau hatte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen offen.
  • Eine Geldstrafe von über 300 EUR musste aufgebracht werden.
  • Bei einem 38 Jahre alten Mann ergab die fahndungsmäßige Überprüfung mehrere offene Strafvollstreckungshaftbefehle.
  • Ein Mann musste insgesamt über 5100 EUR aufbringen.
  • Nach Zahlung der Geldstrafen wurde den beiden Personen die Weiterreise gestattet.
  • Am Grenzübergang in Bärenstein wurde ein Haftbefehl vollstreckt.
  • Einsatzkräfte kontrollierten am gestrigen Sonntag um 17:30 Uhr einen tschechischen Staatsangehörigen.
  • Der Mann wurde wegen Körperverletzung verurteilt und in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht.
  • Am Grenzübergang in Reitzenhain wurden auch Zurückweisungen durchgeführt.
  • Eine Frau mit ihren drei Kindern wurde am vergangenen Freitag um 13:15 kontrolliert.
  • Die 44jährige ukrainische Staatsangehörige und ihre drei Kinder konnten keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für die Einreise in das Bundesgebiet aufbringen.
  • Eine serbische Staatsangehörige wurde ebenfalls am Freitag nach Tschechien zurückgewiesen.
  • Die Ortschaften, an denen die Grenzkontrollen stattfanden, sind Reitzenhain und Bärenstein.
  • Die Kontrollen fanden im Bundesland Sachsen statt.