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Dresden: Bewährungsstrafe für NSU-Unterstützerin – Kopfschütteln im Saal
Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. Das Gericht folgte zwar Argumenten der Ankläger, nicht aber deren Strafantrag. Warum fiel das Urteil so milde aus? Das Pendel schwang zwischen vier Jahren und Freispruch. Vier Jahre Haft hatte die Bundesanwaltschaft als Strafe für die 45-jährige Zwickauer Terrorunterstützerin Susann E. ...
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Fakten
- Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert.
- Das Gericht folgte zwar Argumenten der Ankläger, nicht aber deren Strafantrag.
- Warum fiel das Urteil so milde aus? Das Pendel schwang zwischen vier Jahren und Freispruch.
- Vier Jahre Haft hatte die Bundesanwaltschaft als Strafe für die 45-jährige Zwickauer Terrorunterstützerin Susann E.
- Die Verurteilte ist in Dresden ansässig.