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Freiburger Mietspiegel wird für zwei Jahre fortgeschrieben und gilt ab dem 1. Januar 2027

Der Freiburger Mietspiegel wird fortgeschrieben. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Juli beschlossen. Der bisherige Mietspiegel gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig.
Nach den gesetzlichen Grundlagen muss ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Die Fortschreibung kann mit einer Indexierung oder Stichprobe erfolgen. Ohne Fortschreibung müssten alle Daten komplett neu erhoben werden, um einen neuen qualifizierten Mietspiegel ausweisen zu können.
Freiburgs Erster Bürgermeister Martin Haag sieht den Mietspiegel als relevantes Instrument: „Transparenz auf dem Wohnungsmarkt beginnt mit einem verlässlichen Mietspiegel. So lassen sich willkürliche Mietpreissteigerungen eindämmen und die Position der Mieter*innen stärken.“
Die Arbeitsgruppe Mietspiegel (in dieser sind neben Vertreter*innen der Immobilienwirtschaft und Vermietervereinigungen, der Verwaltung und Justiz auch die beide Mieter*innenvereine vertreten) hat in ihrer Sitzung im Februar dieses Jahres die beiden Methoden – die Indexierung und die Stichprobe – mit allen Vor- und Nachteilen ausführlich diskutiert und sich einstimmig für die Fortschreibung mit einer Indexierung über den gesetzlich festgelegten Verbraucherpreisindex (VPI) ausgesprochen.
Auf Basis der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes ergibt sich eine moderate Preisentwicklung von rund + 4,4 % für den Erhebungszeitraum von Juni 2024 bis Juni 2026.
Auf Basis der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes ergibt sich eine moderate Preisentwicklung von rund + 4,4 % für den Erhebungszeitraum von Juni 2024 bis Juni 2026.

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Fakten

  • Der Freiburger Mietspiegel wird fortgeschrieben.
  • Der bisherige Mietspiegel gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig.
  • Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst werden.
  • Die Fortschreibung kann mit einer Indexierung oder Stichprobe erfolgen.
  • Ohne Fortschreibung müssten alle Daten komplett neu erhoben werden, um einen neuen qualifizierten Mietspiegel ausweisen zu können.
  • Der Erster Bürgermeister von Freiburg, Martin Haag, sieht den Mietspiegel als relevantes Instrument.
  • Die Arbeitsgruppe Mietspiegel hat sich einstimmig für die Fortschreibung mit einer Indexierung ausgesprochen.
  • Eine moderate Preisentwicklung von rund + 4,4 % für den Erhebungszeitraum von Juni 2024 bis Juni 2026 ergibt sich auf Basis der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes.
  • Die Fortschreibung tritt ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.
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