Tempo 30 in der Weitlstraße
Antrag Stadtrat Delija Balidemaj (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.4.2026
Tempo 30 in der Weitlstraße
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
In Ihrem Antrag bitten Sie das Mobilitätsreferat zu veranlassen, in der Weitlstraße – mindestens im Abschnitt zwischen Rainfarnstraße und Schleißheimer Straße – Tempo 30 einzuführen. Als Begründung führen Sie – neben einem besseren Lärmschutz für Anwohner*innen – die Einrichtungen ‘Otto-Steiner-Schule‘, die ‘Augustinum Seniorenresidenz‘ sowie den ‘Kindergarten Lerchennest‘ auf, die Ihres Erachtens allesamt Gründe für die Herabsetzung der Geschwindigkeit darstellen.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist deshalb rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 9.4.2025 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Weitlstraße stellt in ihrer Gesamtlänge von ca. 1,4 km eine West-Ost-Verbindung zwischen der Ratoldstraße und der Schleißheimer Straße dar. Sie erfüllt in weiten Teilen die Funktion einer Sammelstraße. Abschnittsweise verkehren die Buslinien 60, 170, 171 durch die Straße.
Die Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsreferat ist stets bestrebt, Vorschläge zu Verbesserungen im Straßenverkehr zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Diese erlaubt keine Eingriffe nur zum Zwecke der prophylaktischen Verkehrseffizienz, sondern stellt auf tatsächlich vorhandene Gefährdungen ab und gibt klare Regeln vor, die je nach Schwere des Eingriffs teils sehr anspruchsvoll sind. Für Eingriffe in den fließenden Verkehr ist nach § 45 Abs. 9 StVO eine Gefährdung erforderlich, die erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht.So lässt die StVO die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nur in ausdrücklich geregelten Fällen zu. Dies sind im Wesentlichen:
- Tempo 30-Zonen, die vorwiegend zum Schutz der Wohnbevölkerung eingerichtet werden; Straßen mit erheblichem Durchgangsverkehr sind davon ausgeschlossen,
- Einzelmaßnahmen, bei denen eine erheblich über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung nachzuweisen ist,
- im Bereich vor sogenannten sensiblen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten oder Altenheimen), soweit eine Gefährdung gegeben sein könnte, auf eine Länge von bis zu 300 m (bei Verstetigung 500 m).
Das Referat hat sich im Rahmen der Bearbeitung verschiedener Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 in den letzten Monaten intensiv mit den bis dato in der Weitlstraße vorherrschenden erlaubten Geschwindigkeiten auseinandergesetzt und kam dabei zu folgenden, aktuellen Prüfergebnissen (abschnittsweise erklärt von West nach Ost):
1)
(ca. 250 Meter)
Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten kann dieser Abschnitt inkl. der Seitenstraßen zu einer eigenständigen Tempo 30 Zone erklärt werden.
Weitlstraße im Abschnitt „Ratoldstraße bis Ende der örtlichen Wohnbebauung“
2)
(ca. 750 Meter)
Dieser Abschnitt lässt sich weder zu einer Tempo 30-Zone erklären, noch sind Gefahrentatbestände bekannt bzw. nachweisbar, die unter Umständen dazu führen könnten, das Geschwindigkeitsniveau anderweitig auf 30 km/h abzusenken (dies gilt auch für das Thema Verkehrslärm). Des Weiteren eröffnet auch die vor wenigen Jahren novellierte StVO keine neuen Tatbestände, unter „sonstigen“ erleichterten Voraussetzungen Tempo 30 anzuordnen Dies gilt sowohl für die im Antrag genannte ‘Otto-Steiner-Schule‘, deren Ein- bzw. Ausgang sich nicht in der Weitlstraße befindet, sondern „ums Eck“ in der Rainfarnstraße, als auch für die ‘Augustinum Seniorenresidenz‘, deren Gebäude nicht unmittelbar an die Weitlstraße angrenzt, sondern ca. 60 Meter zurückversetzt ist.
Weitlstraße im Abschnitt „Ende der Wohnbebauung und Ittlingerstraße“
3)
(ca. 400 Meter)
Die Voraussetzungen liegen vor, diesen Straßenabschnitt in die umliegende Tempo 30 Zone einzubeziehen (hierin befindet sich der ‘Kindergarten Lerchennest‘).
Weitlstraße im Abschnitt „Ittlingerstraße bis Schleißheimer Straße“
Nach Durchführung der vor Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen vorgesehenen Anhörungsverfahren bei Bezirksausschuss und Polizei wird das Mobilitätsreferat das Baureferat auffordern, die beiden Maßnahmen gemäß Nr. 1) und Nr. 3) im Lauf der zweiten Jahreshälfte 2026 umzusetzen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Weitlstraße ist eine West-Ost-Verbindung zwischen der Ratoldstraße und der Schleißheimer Straße.
- Die Weitlstraße erfüllt in weiten Teilen die Funktion einer Sammelstraße.
- Die Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsreferat ist stets bestrebt, Vorschläge zu Verbesserungen im Straßenverkehr zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.
- Die StVO erlaubt keine Eingriffe nur zum Zwecke der prophylaktischen Verkehrseffizienz, sondern stellt auf tatsächlich vorhandene Gefährdungen ab und gibt klare Regeln vor.
- Für Eingriffe in den fließenden Verkehr ist nach § 45 Abs. 9 StVO eine Gefährdung erforderlich, die erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht.
- Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nur in ausdrücklich geregelten Fällen zu ist gemäß StVO.
- Tempo 30-Zonen werden vorwiegend zum Schutz der Wohnbevölkerung eingerichtet.
- Einzelmaßnahmen, bei denen eine erheblich über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung nachzuweisen ist, sind nicht erlaubt.
- Im Bereich vor sensiblen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten oder Altenheimen) soweit eine Gefährdung gegeben sein könnte, auf eine Länge von bis zu 300 m (bei Verstetigung 500 m) ist dies erlaubt.
- Das Referat hat sich im Rahmen der Bearbeitung verschiedener Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 in den letzten Monaten intensiv mit den bis dato in der Weitlstraße vorherrschenden erlaubten Geschwindigkeiten auseinandergesetzt.
- Der Abschnitt 'Ratoldstraße bis Ende der örtlichen Wohnbebauung' kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einer eigenen Tempo 30 Zone erklärt werden.
- Der Abschnitt 'Ittlingerstraße bis Schleißheimer Straße' wird nach Durchführung des Anhörungsverfahrens umgesetzt.
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.