Wie werden die Mittel der Stellplatzablöse verwendet?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Fabian Ewald, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.2.2025
Wie werden die Mittel der Stellplatzablöse verwendet?
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 13.2.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Wenn die Errichtung von ausreichend Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, kann die Stadt eine Ablösung der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen gegen Geld anbieten. Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung notwendiger Stellplätze nach den Vorgaben des Art. 47 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung zu verwenden. Hierzu zählen die Errichtung und Modernisierung von Parkeinrichtungen, die Schaffung von Infrastruktur für den Radverkehr und investive Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr.“
Der Oberbürgermeister hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die verzögerte Beantwortung bitte ich aufgrund der komplexen Sachlage zu entschuldigen und möchte die aufgeworfenen Fragen unter Einbeziehung der Stadtkämmerei wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie hoch ist der Bestand an Stellplatzablösemitteln zum 31.12.2024?
Die Stellplatzmittelrücklage zum 31.12.2024 beträgt 162,29 Mio. Euro. Aufgrund von Vereinnahmungen aus Stellplatzablöseverträgen für das Kalenderjahr 2025 erhöht sich die Stellplatzmittelrücklage zum 31.12.2025 auf etwa 172,29 Mio. Euro.
Antwort:
Frage 2:
In welcher Höhe sind Mittel für welche bereits begonnenen bzw. geplanten Projekte gebunden?
Mit Stand Februar 2026 sind Mittel i.H.v. 140,79 Mio. Euro für bereits begonnene bzw. geplante Projekte gebunden. Hierzu gehören Radverkehrsprojekte wie das Fahrradparken am Hauptbahnhof durch Umnutzung der Fußgängerunterführung Arnulfstraße oder die geplante Fahrradgarage im SWM-Bauwerk der U1/U2e. Für den Bereich ÖPNV werden Stellplatz-ablösemittel für die Herstellung des S-Bahnhalt Berduxstraße, die Kofinanzierung der Tram Lerchenauer Feld, die Kofinanzierung der Tram Berg am Laim, die Teilfinanzierung U-Bahnhofmodernisierung Poccistraße oder die Tram Münchner Norden genutzt. Ein Teil der gebundenen Mittel entfällt auf die Förderung sowohl privater Anwohnerstellplätze wie in der Hildegardstraße oder der Falkenstraße als auch auf die Finanzierung städtischer Anwohnerstellplätze am Elisabethmarkt oder der Occamstraße sowie das Sanierungsvorhaben „Automatische Anwohnergarage Donnersbergerstraße“. Zudem sind für den notwendigen Bauwerksunterhalt für bestehende Parkierungsbauwerke, zu denen die städtischen P+R- und B+R-Anlagen, Anwohnergaragen und Busterminals gehören, Mittel eingeplant.
Antwort:
Frage 3:
In welcher Höhe stehen noch ungebundene Mittel für 2025 ff. zur Verfügung?
Prognostiziert aus dem vorhandenen Mittelbestand Ende 2025, dem unterstellten Mittelzufluss bis 2030, den Aufwendungen für die bisherig zur Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln vorgesehenen Maßnahmen und dem geschätzten Finanzbedarf für den Bauwerksunterhalt bis 2029 ergibt sich eine rechnerische Größe von etwa 81,50 Mio. Euro an bisher ungebundenen Mitteln.
Zu beachten ist allerdings, dass bei den geplanten Maßnahmen der Grad der Mittelbindung z.T. sehr verschieden ausfällt, da die Darstellung nur den Diskussionsstand im Gremium der Lenkungsgruppe Stellplatzablöse widerspiegelt und für einen Teil der Maßnahmen noch separate Stadtratsbefassungen für Projektbeschlüsse ausstehen.
Auch Projekte in Vorbereitung, deren finanzieller Umfang bisher noch nicht bilanzierbar ist, sind in der Aufstellung nicht enthalten.
Je nach Definition der Mittelbindung für geplante Projekte, dem tatsächlichen Mittelzufluss sowie dem tatsächlichem Sanierungsaufwand ergibt sich daraus eine mehr oder weniger große Unschärfe im Hinblick auf die noch ungebunden zur Verfügung stehenden Stellplatzablösemittel.
Antwort:
Frage 4:
Welche Projekte wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 aus den Mitteln der Stellplatzablöse finanziert?
Aus Stellplatzablösemitteln refinanziert bzw. bezuschusst wurden die folgenden Maßnahmen:
- Ausrüstung von Elektroladeinfrastruktur in den Anwohnergaragen Kellerstraße, Josephsplatz, Lothringer Straße, Meindlstraße
- Baukostenzuschuss Neubau Anwohnergarage Elisabethmarkt
- Bezuschussung Neubau Tiefgarage Thomas-Wimmer-Ring (Hofbräuhaus Parkgarage)
- Neubau P+R-Anlage Allach
- Neubau P+R-Anlage Neuperlach Süd
- Erwerbskosten Grundstück B+R-Anlage Flügel Arnulfstraße
- Austausch von Kassenautomaten
- Instandhaltungspauschalen für Bauwerksunterhalt
- Sanierungsarbeiten P+R-Anlage Fröttmaning
- Sanierungsarbeiten P+R-Anlage Westfriedhof
- Brandschutzmaßnahmen P+R-Anlage Innsbrucker Ring
- Erneuerung Einfahrt P+R-Anlage Olympiazentrum
- Sanierungsarbeiten P+R-Anlage Fürstenried West
- Sonderprojekt Optimierung des Infosystems
- Installation von Elektroladeinfrastruktur in P+R-Analgen
Antwort:
Frage 5:
Welche Projekte sollen 2025 und, falls bereits bekannt, in den Folgejahren aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert werden?
Siehe Ausführungen zu Frage 2 und 3.
Antwort:
Frage 6:
Wie hoch ist der Mittelzu- und -abfluss jeweils für die Jahre 2020 - 2024?
Antwort:
:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erwartete bis zuletzt Einzahlungen durch Bauherren in Form von Stellplatzablöse in Höhe von ca. 10 Mio. € jährlich. Danach würde sich mit 2030 rechnerisch ein Mittelzufluss von ca. 50 Mio. Euro ergeben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hier vor dem Hintergrund der anstehenden Änderung der Stellplatzsatzung und dem allgemeinen Baugeschehen große Unsicherheiten bestehen, ob tatsächlich mit einem Mittelzufluss in dieser Höhe gerechnet werden kann.
Frage 7:
Mit welchen Mittelzu- und -abfluss wird derzeit für die Jahre 2025 ff. gerechnet?
Antwort
Die derzeitige Planung sieht vor, Finanzmittel aus der Stellplatzrücklage im Gesamtvolumen von rund 109,32 Mio. Euro für größtenteils investive Maßnahmen im Zeitraum 2025 bis 2030 einzusetzen.
Hinzu tritt ein durch die P+R Park & Ride GmbH für die Jahre 2026 bis 2030 geschätzter Bedarf für den Bauwerksunterhalt für bestehende Parkierungsbauwerke (P+R, B+R, Anwohnergaragen, Busterminals) von etwa 31,47 Mio. Euro.
Nach aktuellem Stand ergibt sich daraus summiert mit 2030 ein geschätzter Mittelabfluss von ca. 140,79 Mio. Euro.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Stellplatzmittelrücklage zum 31.12.2024 beträgt 162,29 Mio. Euro.
- Aufgrund von Vereinnahmungen aus Stellplatzablöseverträgen für das Kalenderjahr 2025 erhöht sich die Stellplatzmittelrücklage zum 31.12.2025 auf etwa 172,29 Mio. Euro.
- Mit Stand Februar 2026 sind Mittel i.H.v. 140,79 Mio. Euro für bereits begonnene bzw. geplante Projekte gebunden.
- Die Stellplatzmittelrücklage wird aus den Vorgaben des Art. 47 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung verwendet.
- Die Errichtung und Modernisierung von Parkeinrichtungen, die Schaffung von Infrastruktur für den Radverkehr und investive Maßnahmen für den öfflichen Personennahverkehr zählen zu den Mitteln.
- Prognostiziert aus dem vorhandenen Mittelbestand Ende 2025, dem unterstellten Mittelzufluss bis 2030, den Aufwendungen für die bisherig zur Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln vorgesehenen Maßnahmen und dem geschätzten Finanzbedarf für den Bauwerksunterhalt bis 2029 ergibt sich eine rechnerische Größe von etwa 81,50 Mio. Euro an bisher ungebundenen Mitteln.
- Die Stellplatzmittelrücklage wird aus den Vorgaben des Art. 47 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung verwendet.
- Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erwartete bis zuletzt Einzahlungen durch Bauherren in Form von Stellplatzablöse in Höhe von ca. 10 Mio. € jährlich.
- Mit Stand Februar 2026 wird ein Mittelzufluss von ca. 50 Mio. Euro erwartet.
- Die derzeitige Planung sieht vor, Finanzmittel aus der Stellplatzrücklage im Gesamtvolumen von rund 109,32 Mio. Euro für größtenteils investive Maßnahmen im Zeitraum 2025 bis 2030 einzusetzen.
- Ein durch die P+R Park & Ride GmbH für die Jahre 2026 bis 2030 geschätzter Bedarf für den Bauwerksunterhalt für bestehende Parkierungsbauwerke (P+R, B+R, Anwohnergaragen, Busterminals) von etwa 31,47 Mio. Euro.
- Der Ort der Stadt ist München.
- Die Stellplatzmittelrücklage wird aus den Vorgaben des Art. 47 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung verwendet.
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