Öffentliche Auslegung der aktuellen Bodenrichtwerte für München
Der Gutachterausschuss veröffentlicht regelmäßig die Bodenrichtwerte im Bereich der Landeshauptstadt München. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Sie sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien und dienen Expert*innen als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt hat im Juni gemäß § 196 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet (Stand 1.1.2026) beschlossen. Diese können ab Montag, 20. Juli, bis Freitag, 14. August, im Erdgeschoss des Kommunalreferats, Denisstraße 2, Raum 030 (EG), eingesehen werden. Öffnungszeiten zur Einsicht sind Montag bis Freitag von 8.30 bis 15 Uhr. Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte kostenpflichtig unter
abrufbar. Auskünfte über Bodenrichtwerte können auch bei der Geschäftsstelle abgefragt werden. Dafür beträgt die Gebühr 30 Euro pro Bodenrichtwert und Stichtag. Die Geschäftsstelle ist telefonisch Dienstag von 9.30 bis 11.30 Uhr unter 233-787378 erreichbar. Ansonsten können Auskünfte per E-Mail an
beantragt werden.
Ein Kartensatz mit den Bodenrichtwerten (Übersichtskarte, 71 Kartenblätter – gesamtes Stadtgebiet M 1:7500, 8 Karten – Innenstadt -M 1:5000 und Straßenverzeichnis) kann bei der Geschäftsstelle für 650 Euro bestellt werden.
Weitere Informationen unter
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www.bodenrichtwerte-muenchen.de
gutachterausschuss@muenchen.de
www.gutachterausschuss-muenchen.de
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Fakten
- Die öffentliche Auslegung der aktuellen Bodenrichtwerte für München findet statt.
- Der Gutachterausschuss veröffentlicht regelmäßig die Bodenrichtwerte im Bereich der Landeshauptstadt München.
- Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke.
- Die Bodenrichtwerte dienen Expert*innen als Berechnungsgrundlage für Gutachten.
- Die Bodenrichtwerte sind auch in steuerlichen Angelegenheiten von Bedeutung.
- Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt hat im Juni gemäß § 196 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet (Stand 1.1.2026) beschlossen.
- Die Bodenrichtwerte können ab Montag, 20. Juli, bis Freitag, 14. August, im Erdgeschoss des Kommunalreferats, Denisstraße 2, Raum 030 (EG), eingesehen werden.
- Öffnungszeiten zur Einsicht sind Montag bis Freitag von 8.30 bis 15 Uhr.
- Die Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig unter abrufbar.
- Die Gebühr für die Bodenrichtwerte beträgt 30 Euro pro Bodenrichtwert und Stichtag.
- Auskünfte über Bodenrichtwerte können auch bei der Geschäftsstelle abgefragt werden.
- Die Geschäftsstelle ist telefonisch Dienstag von 9.30 bis 11.30 Uhr unter 233-787378 erreichbar.
- Auskünfte können per E-Mail an beantragt werden.
- Ein Kartensatz mit den Bodenrichtwerten kann bei der Geschäftsstelle für 650 Euro bestellt werden.
- Weitere Informationen unter www.bodenrichtwerte-muenchen.de
- Die Adresse des Kommunalreferats ist Denisstraße 2, Raum 030 (EG).
- Die Stadt München ist die Location.
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