Altkennzeichen SNH kommt zurück
Der Rhein-Neckar-Kreis führt das Altkennzeichen SNH des früheren Landkreises Sinsheim wieder ein. Das Bundesministerium für Verkehr hat den entsprechenden Antrag des Landkreises genehmigt.
Die offizielle Mitteilung hierüber ging in der vergangenen Woche beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ein. Nach den inzwischen erfolgten internen Abstimmungen sowie der technischen Planung gemeinsam mit dem eingesetzten Fachverfahrensanbieter steht nun der Zeitplan für die Umsetzung fest.
Ab 1. Oktober kann das Altkennzeichen im Rahmen von Fahrzeugzulassungen und Kennzeichenwechseln ausgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger zudem Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen SNH online reservieren. Gleichzeitig ist sowohl die Online-Zulassung als auch die Beantragung vor Ort in allen Kfz-Zulassungsstellen des Rhein-Neckar-Kreises möglich. Der Service steht unabhängig vom Wohnort in den Dienststellen Weinheim, Sinsheim und Wiesloch zur Verfügung.
Das Landratsamt empfiehlt, Termine frühzeitig zu buchen, da insbesondere in den ersten Wochen nach der Einführung mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen ist.
Hintergrund ist ein entsprechender Antrag des Rhein-Neckar-Kreises auf Wiedereinführung des Altkennzeichens SNH. Zuvor hatte der Kreistag am 16. Dezember 2025 mehrheitlich die Einleitung des Verfahrens zur Interessenbekundung beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beschlossen. Nach der Antragstellung durch das Land hat das Bundesministerium für Verkehr die Wiedereinführung nun genehmigt.
Weitere Informationen, unter anderem zur Reservierung von Wunschkennzeichen, zu Gebühren sowie zur Terminvereinbarung sind auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar:
www.rhein-neckar-kreis.de/zulassung
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist 90 Tage gültig. Für ein Wunschkennzeichen und dessen Reservierung fällt eine Gebühr von 12,80 Euro an.
Reservierung und Ausgabe 1. Oktober 2026 möglich
Termine frühzeitig buchen
Weitere Informationen:
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Fakten
- Das Altkennzeichen SNH wird wieder eingeführt
- Die Wiedereinführung des Altkennzeichens SNH wurde vom Bundesministerium für Verkehr genehmigt
- Der Rhein-Neckar-Kreis führt das Altkennzeichen SNH wieder ein
- Die offizielle Mitteilung über die Wiedereinführung kam in der vergangenen Woche beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ein
- Ab 1. Oktober kann das Altkennzeichen im Rahmen von Fahrzeugzulassungen und Kennzeichenwechseln ausgegeben werden
- Bürgerinnen und Bürger können ab 1. Oktober Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen SNH online reservieren
- Die Online-Zulassung ist auch vor Ort in allen Kfz-Zulassungsstellen des Rhein-Neckar-Kreises möglich
- Der Service steht unabhängig vom Wohnort in den Dienststellen Weinheim, Sinsheim und Wiesloch zur Verfügung
- Das Landratsamt empfiehlt, Termine frühzeitig zu buchen
- Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist 90 Tage gültig
- Für ein Wunschkennzeichen und dessen Reservierung fällt eine Gebühr von 12,80 Euro an
- Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist möglich ab 1. Oktober 2026
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