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Drohung im Vorfeld des Frühlingsfests führt zu rechtskräftigem Strafbefehl
Nach einer Drohung vor dem Frühlingsfest in Schöppingen ist ein 67-Jähriger aus dem Kreis Steinfurt rechtskräftig verurteilt worden. Das Amtsgericht Gronau verhängte 2700 Euro Strafe.
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