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Bescheinigung in kommunalen Steuersachen jetzt online beantragen

Die Bescheinigung in kommunalen Steuersachen (Unbedenklichkeitserklärung) kann ab sofort bequem online beim Steueramt der Stadt Grimma beantragt werden.
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn eine steuerliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden soll. Der Service ist unter
zu finden. Ein besonderer Vorteil: Die anfallende Gebühr wird direkt im digitalen Antragsprozess bezahlt, sodass der Vorgang effizient und ohne zusätzliche Zahlungsschritte bearbeitet werden kann. Da die Bescheinigung ein amtliches Siegel erfordert, wird das Dokument nach der Bearbeitung per Post an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller versandt.
www.grimma.de/online-service
Der Inhalt der Bescheinigung in Steuersachen beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.

Fakten

  • Die Bescheinigung in kommunalen Steuersachen kann ab sofort bequem online beim Steueramt der Stadt Grimma beantragt werden.
  • Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn eine steuerliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden soll.
  • Der Service ist unter www.grimma.de/online-service zu finden.
  • Die anfallende Gebühr wird direkt im digitalen Antragsprozess bezahlt.
  • Das Dokument wird nach der Bearbeitung per Post an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller versandt.
  • Der Inhalt der Bescheinigung in Steuersachen beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen.
  • Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit.
  • Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
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