Wahlausschuss entscheidet über Änderungen bei Wahlvorschlägen
Die Wiederholungswahl findet auf Grundlage der Wahlvorschläge der Hauptwahl statt. Gemäß Paragraph 59 Absatz 4 Satz 1 Kommunalwahlordnung können Wahlvorschläge geändert werden, wenn eine Bewerberin/ein Bewerber verstorben oder nicht mehr wählbar ist.
Der Wahlausschuss beschloss zwei Kandidaten zur Wiederholungswahl nicht zuzulassen, da die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.
Die folgenden sechs Parteien und Wählergruppen treten bei der Wiederholungswahl am Sonntag, 6. September 2026, zur Wiederholungswahl der Ortsbeiratswahl im Briefwahlbezirk 99024 (Ortsbezirk Nordost) an:
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit allen Bewerberinnen und Bewerbern erscheint voraussichtlich in der kommenden Woche im Wiesbadener Kurier. Sie wird auch im Internet unter wiesbaden.de/rathaus/stadtpolitik/kommunalwahl (Öffnet in einem neuen Tab) eingestellt.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.
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Fakten
- Die Wiederholungswahl findet auf Grundlage der Wahlvorschläge der Hauptwahl statt.
- Gemäß Paragraph 59 Absatz 4 Satz 1 Kommunalwahlordnung können Wahlvorschläge geändert werden, wenn eine Bewerberin/ein Bewerber verstorben oder nicht mehr wählbar ist.
- Der Wahlausschuss beschloss zwei Kandidaten zur Wiederholungswahl nicht zuzulassen, da die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.
- Die folgenden sechs Parteien und Wählergruppen treten bei der Wiederholungswahl am Sonntag, 6. September 2026, zur Wiederholungswahl der Ortsbeiratswahl im Briefwahlbezirk 99024 (Ortsbezirk Nordost) an.
- Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit allen Bewerberinnen und Bewerbern erscheint vorausichtlich in der kommenden Woche im Wiesbadener Kurier.
- Sie wird auch im Internet unter wiesbaden.de/rathaus/stadtpolitik/kommunalwahl (Öffnet in einem neuen Tab) eingestellt.
- Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende.
- Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.
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