Alkoholkonsumverbot auf dem Thomas-Mann-Platz tritt in Kraft
Am Freitag, dem 10. Juli, tritt das Alkoholkonsumverbot auf dem Thomas-Mann-Platz in Kraft, am Folgetag der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Polizeiverordnung im
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Dies hatte der Chemnitzer Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Mai beschlossen mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor alkoholbedingten Gefahren im öffentlichen Raum zu schützen.
Das Verbot umfasst den Bereich des Thomas-Mann-Platzes einschließlich der angrenzenden Grünanlage zwischen der August-Bebel-Straße 17 und dem Thomas-Mann-Platz 2a.
Künftig ist es dort montags bis sonnabends jeweils von 9 bis 21 Uhr untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Konsum mitzuführen. Ausgenommen sind genehmigte Außenbewirtschaftungsflächen.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 5000 Euro (fahrlässige Zuwiderhandlungen mit höchstens 2500 Euro) geahndet.
Chemnitzer Amtsblatt (Ausgabe 28/2026)
(siehe auch
Pressemitteilung 340
)
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Chemnitzer Stadtrat hat am 27. Mai eine Polizeiverordnung beschlossen, um Kinder und Jugendliche vor alkoholbedingten Gefahren im öffentlichen Raum zu schützen.
- Das Alkoholkonsumverbot auf dem Thomas-Mann-Platz tritt am Freitag, dem 10. Juli, in Kraft.
- Der Bereich des Thomas-Mann-Platzes einschließlich der angrenzenden Grünanlage zwischen der August-Bebel-Straße 17 und dem Thomas-Mann-Platz 2a ist umfasst.
- Künftig ist es dort montags bis sonnabends jeweils von 9 bis 21 Uhr untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Konsum mitzuführen.
- Ausgenommen sind genehmigte Außenbewirtschaftungsflächen.
- Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 5000 Euro geahndet.
- Die Verordnung wurde im Chemnitzer Amtsblatt (Ausgabe 28/2026) veröffentlicht.
- Die Pressemitteilung 340 ist auch verfügbar.
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