Faires Parken in Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nikolaus Gradl und Heike Kainz (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.1.2026
Faires Parken in Freiham
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 15.1.2026 fordern Sie, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein geeignetes Grundstück zum Bau einer temporären Parkhochgarage in Freiham identifiziert. Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsreferat erfolgen. Dabei sollen private Partner oder auch die städtische Tochter Park & Ride GmbH mit als Betreiber gewonnen werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Der im Antrag geschilderte Parkdruck im Stadtteil Freiham wird seitens der Verwaltung gesehen und ist Gegenstand laufender fachreferatsübergreifender Abstimmungen. Zur Konkretisierung möglicher Maßnahmen wurde der interdisziplinäre und referatsübergreifende Arbeitskreis „Stellplätze in Freiham“ gegründet, bei dem geeigneten Flächen für temporäre Interimsstellplätze systematisch geprüft wurden. Auf Grundlage der aktuellen Bedarfsmeldungen ergibt sich derzeit ein Bedarf von rund 300 Stellplätzen.
Im Zuge einer Begehung vor Ort wurden insgesamt fünf potenzielle Standorte bewertet. Im Er-gebnis ist festzuhalten:
- Die Fläche WA2 (Nord/Ost) im ersten Bauabschnitt des zweiten Realisierungsabschnitts wird aufgrund ihrer zentralen Lage, der guten verkehrlichen Erschließung über die Aubinger Allee sowie der zeitnahen Verfügbarkeit als vorrangig geeignet eingestuft.
- Die Fläche WA7 im ersten Bauabschnitt des zweiten Realisierungsabschnitts ist ebenfalls geeignet und soll ergänzend herangezogen werden, insbesondere zur Deckung weiteren bzw. nördlich gelegenen Bedarfs sowie möglicher Bedarfssteigerungen.
- Die Fläche SO1 im ersten Realisierungsabschnitt weist insbesondere aufgrund der eingeschränkten verkehrlichen Erschließung, der potenziellen zusätzlichen Belastung angrenzender Wohnstraßen sowie im Hinblick auf die Schulwegsicherheit erhebliche Einschränkungen auf und wird da-her lediglich als nachrangige Reservefläche mit begrenzter Kapazität (ca. 50 Stellplätze) eingestuft.
- Die Fläche SO2/MK 2(6) im ersten Realisierungsabschnitt ist bereits befestigt und kann daher grundsätzlich zeitnah für Interimsstellplätze genutzt werden. Im Arbeitskreis bestand Einigkeit darüber, dass die Anzahl der Stellplätze auf diese Fläche im Falle einer Interimslösung auf ca. 65 Stellplätze begrenzt werden sollte. Die verbleibenden Stellplätze müssten auf weiteren bzw. anderen Potenzialflächen untergebracht werden, die möglichst zentral im Baugebiet liegen sollten.
- Weitere geprüfte Fläche – das SO1 im ersten Bauabschnitt des zweiten Realisierungsabschnitts – eignen sich nicht für eine Nutzung als Interimsstellplatzflächen.
Im Ergebnis wird ein Konzept mit mehreren Interimsflächen verfolgt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und bedarfsgerecht. Grundlage hierfür ist die zu Beginn durchgeführte Bedarfsermittlung in Form einer Prognose, aus der sich zunächst eine vorläufige Kapazitätsobergrenze von 300 Stellplätzen ergibt. Eine entsprechende Erweiterungsoption kann im Rahmen der Ausschreibung vorgesehen werden. Sofern ein Bedarf über 300 Stellplätze hinaus entsteht, sind die zuständigen Gremien, Fachreferate sowie weiteren städtischen Akteure erneut einzubinden.
Das Kommunalreferat sowie der Zweckverband Freiham bereiten derzeit die entsprechenden Ausschreibungen vor. Diese erfolgen in Abstimmung zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Mobilitätsreferat sowie weiteren betroffenen Fachstellen.
Dabei sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Herstellung oberirdischer, ebenerdiger, nicht überdachter sowie nicht versiegelter Stellplatzflächen mit insgesamt 300 Stellplätzen
- Verzicht auf die Errichtung von Hochbauten oder Garagenanlagen
- Technisch gesicherte, beschränkte Zu-/Ausfahrt
- Klar abgegrenzte und eingefriedete Flächen
- Gewährleistung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehre, insbesondere für Schulkinder
- Sicherstellung einer geordneten verkehrlichen Erschließung
- Berücksichtigung erforderlicher Flächen für Lärmschutzmaßnahmen (zugunsten der bereits vorab realisierten Wohnbebauung, sofern die lärmabschirmende Bebauung entlang des Autobahnzubringers und der Aubinger Allee noch nicht vorhanden ist) sowie bestehender und geplanter Infrastrukturen (u.a. Bushaltestellen, Lichtsignalanlagen)
- Organisation der Zufahrt (z.B. mittels Schrankenanlage mit ausreichenden Aufstellflächen auf dem Grundstück)
- Einsatz geeigneter Abrechnungssysteme zur Vermeidung missbräuchlicher Weitervermietungen
Zudem ist vorgesehen, die Nutzung der Interimsstellplätze zeitlich zu befristen sowie zu sozialverträglichen, jedoch die für Tiefgaragenstellplätze in Freiham entsprechenden Konditionen nur auf künftigen Baulandflächen anzubieten, um eine Rückführung der Flächen in die planmäßige Entwicklung zu gewährleisten.
Die im Antrag angeregte Einbindung privater Dritter bzw. geeigneter Betreiber wird im Rahmen der Ausschreibung geprüft. Dies schließt auch die Beteiligung städtischer Gesellschaften, insbesondere der Park & Ride GmbH, ein. Ergänzend wird geprüft, inwieweit bestehende Parkierungsangebote, insbesondere im Bereich von P+R-Anlagen, erweitert werden können.
Hinsichtlich der im Antrag vorgeschlagenen Errichtung einer temporären Parkhochgarage ist festzustellen, dass die aktuell verfolgte Lösung mit mehreren Interimsflächen flexibler, schneller umsetzbar und besser an die tatsächliche Bedarfsentwicklung anpassbar ist. Die Interimsstellplätze sichern die Mobilitätsbedürfnisse der Bewohner*innen des ersten Realisierungsabschnitts während der Übergangsphase bis zur Nachschärfung der Mobilitätskonzepte und der flächendeckenden Einführung des Parkraummanagements im ersten Realisierungsabschnitt sowie bis zum Bau von Quartiersgaragen (Mobilitätshäuser) im ersten Bauabschnitt des zweiten Realisierungsabschnitts. Letztere werden auch Pufferstellplätze für die Bewohner*innen des ersten Realisierungsabschnitts vorsehen. Eine langfristige Umnutzung (zum Beispiel in Lagerflächen) oder Neuzuordnung dieser Pufferstellplätze (als Stellplatznachweis für folgende Bauabschnitte) ist denkbar. Mithilfe des Systems aus Interims- und Pufferstellplätzen in Quartiersgaragen sollen mögliche zwischenzeitliche Engpässe im Verkehrsangebot überbrückt werden, bis die U5 nach Freiham in Betrieb genommen werden kann. Zudem stellt die gewählte Lösung eine kostengünstige und vergleichsweise leicht rückbaubare Option dar.
Ein temporärer Hochbau wäre hingegen weder nachhaltig noch ressourcenschonend im Sinne langfristiger Stadtentwicklungsziele. Vor diesem Hintergrund wird die derzeit vorgeschlagene Vorgehensweise insgesamt als zielführend bewertet.Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
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