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Rettungszweckverband warnt vor Plänen für Krankenversicherung

Das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung soll die steigenden Kosten im Gesundheitswesen abfangen. Das soll unter anderem erreicht werden, indem die Vergütung des Rettungsdienstes durch die Krankenkassen begrenzt wird, ohne die tatsächlichen Kostenentwicklungen realistisch abzubilden. Als größter und einsatzstärkster Rettungszweckverband (RZV) in Bayern fordert der RZV München vor der Abstimmung im Bundestag am kommenden Freitag Nachbesserungen.
Der aktuelle Referentenentwurf fördere kein stabiles System, sondern schaffe einen strukturellen Widerspruch. Die RZV müssten die flächendeckende präklinische Notfallversorgung weiterhin sicherstellen, während ihre Finanzierung zunehmend unter Druck gerate. Im Rettungsdienst machen Personalkosten einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten aus. Gleichzeitig kämpfen Stadt und Landkreis München – wie viele Regionen – mit Fachkräftemangel, steigenden Anforderungen und wachsender Inanspruchnahme. Eine Finanzierungslogik, die tarifliche Entwicklungen nicht ausreichend berücksichtige, gefährde die Versorgungsqualität und die Sicherheit der Patient*innen. Die Menschen in der Region müssten aber auch künftig darauf vertrauen können, dass Hilfe kommt, wenn sie gebraucht wird – schnell, zuverlässig und flächendeckend. Besonders kritisch sieht der RZV die mögliche Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen. Dadurch würden Finanzierungslücken faktisch auf die kommunale Ebene verlagert. Das sei keine Ausgabensteuerung, sondern eine Verschiebung der Finanzierung von Beitragszahlenden zu Steuerzahler*innen.
Dr. Hanna Sammüller, Kreisverwaltungsreferentin und Vorsitzende des RZV München: „Rettungsdienst bedeutet 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr: Personal, Fahrzeuge, Wachen, Leitstellen, Medizinprodukte, Energie, Ausbildung, Technik und Vorhaltung. Der Rettungsdienst kann nicht erst dann finanziert werden, wenn er gebraucht wird. Er ist ein elementarer Baustein der Daseinsvorsorge. Eine Deckelung der Finanzierung steht auch im Widerspruch zur Refinanzierung tarifgebundener Löhne im Gesundheitswesen und würde den ohnehin akuten Fachkräftemangel verschärfen. Wir fordern deshalb eine gesetzliche Vollfinanzierung des Ret- tungsdienstes. Allen Einsatzkräften danke ich, dass sie auch in herausfordernden Zeiten Tag und Nacht bereitstehen.“
Christoph Göbel, Landrat des Landkreises München und stellvertretender Vorsitzender des RZV München: „Wer gesetzlich verpflichtet ist, rund um die Uhr schnelle Hilfe sicherzustellen, braucht dafür auch eine verlässliche Finanzierung. Personalkosten, Tarifsteigerungen, Fachkräftemangel und wachsende Einsatzzahlen lassen sich nicht wegdeckeln. Wenn die Krankenkassen ihre Leistungspflicht begrenzen können, entstehen Lücken, die am Ende bei den Kommunen landen – und das bringt nicht nur Haushalte in Schieflage, sondern gefährdet insbesondere die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Der Rettungsdienst braucht deshalb keine pauschalen Deckel, sondern die vollständige Finanzierung sämtlicher Personal-, Sach- und Verwaltungskosten.“

Fakten

  • Das geplante Beitragsstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung soll die steigenden Kosten im Gesundheitswesen abfangen.
  • Die Vergütung des Rettungsdienstes durch die Krankenkassen begrenzt werden soll, ohne die tatsächlichen Kostenentwicklungen realistisch abzubilden.
  • Der RZV München ist der größte und einsatzstärkste Rettungszweckverband (RZV) in Bayern.
  • Der aktuelle Referentenentwurf fördere kein stabiles System, sondern schaffe einen strukturellen Widerspruch.
  • Die RZV München müssten die flächendeckende präklinische Notfallversorgung weiterhin sicherstellen, während ihre Finanzierung zunehmend unter Druck gerate.
  • Im Rettungsdienst machen Personalkosten einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten aus.
  • Die Stadt und Landkreis München kämpfen mit Fachkräftemangel, steigenden Anforderungen und wachsender Inanspruchnahme.
  • Eine Finanzierungslogik, die tarifliche Entwicklungen nicht ausreichend berücksichtige, gefährde die Versorgungsqualität und die Sicherheit der Patient*innen.
  • Die Menschen in der Region müssen künftig darauf vertrauen können, dass Hilfe kommt, wenn sie gebraucht wird – schnell, zuverlässig und flächendeckend.
  • Der RZV München sieht die mögliche Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen kritisch.
  • Die Begrenzung der Leistungspflicht würde Finanzierungslücken faktisch auf die kommunale Ebene verlagern.
  • Das sei keine Ausgabensteuerung, sondern eine Verschiebung der Finanzierung von Beitragszahlenden zu Steuerzahler*innen.
  • Der Rettungsdienst kann nicht erst dann finanziert werden, wenn er gebraucht wird. Er ist ein elementarer Baustein der Daseinsvorsorge.
  • Eine Deckelung der Finanzierung steht auch im Widerspruch zur Refinanzierung tarifgebundener Löhne im Gesundheitswesen und würde den ohnehin akuten Fachkräftemangel verschärfen.
  • Der RZV München fordert eine gesetzliche Vollfinanzierung des Rettungsdienstes.
  • Wer gesetzlich verpflichtet ist, rund um die Uhr schnelle Hilfe sicherzustellen, braucht dafür auch eine verlässliche Finanzierung.
  • Personalkosten, Tarifsteigerungen, Fachkräftemangel und wachsende Einsatzzahlen lassen sich nicht wegdeckeln.
  • Wenn die Krankenkassen ihre Leistungspflicht begrenzen können, entstehen Lücken, die am Ende bei den Kommunen landen – und das bringt nicht nur Haushalte in Schieflage, sondern gefährdet insbesondere die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
  • Der Rettungsdienst braucht daher keine pauschalen Deckel, sondern die vollständige Finanzierung sämtlicher Personal-, Sach- und Verwaltungskosten.
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