Amt für öffentliche Ordnung warnt vor Klebefallen gegen Nagetiere: Schädlingsbekämpfung muss tierschutzgerecht erfolgen
Diese Fallen verursachen bei Nagetieren erhebliche Schmerzen und lange Todeskämpfe. Zudem kann ihre Verwendung rechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzgesetz nach sich ziehen. Bei ersten Anzeichen eines Befalls sollte stattdessen direkt ein Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung hinzugezogen werden. Die Fachleute erkennen frühe Fraß- und Hinterlassenschaftsspuren und können geeignete Maßnahmen einleiten.
Bei lebensmittelrechtlichen Kontrollen stellt die Lebensmittelüberwachung in jüngster Zeit vermehrt ausgelegte Klebefallen fest. Werden lebende Tiere auf diesen Fallen vorgefunden, müssen sie durch eine hinzugezogene Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt eingeschläfert werden.
Da das Tierschutzgesetz verbietet, einem Wirbeltier wiederholt oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen, meldet die Dienststelle solche Befunde konsequent an die Polizei. Den Verantwortlichen drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Mäuse und Ratten zählen zu den Wirbeltieren. Wer diese gewerbsmäßig bekämpfen oder töten will, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Diese Regelung stellt sicher, dass nur Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und tierschutzgerechten Verfahren arbeiten. Ein fachgerechtes Monitoring durch Profis stellt sicher, dass ein Befall frühzeitig erkannt und mit den richtigen Mitteln bekämpft wird.
Um Schädlingen im Vorfeld den Nährboden zu entziehen und rechtliche Verstöße zu vermeiden, empfiehlt die Dienststelle folgende Maßnahmen:
Lassen Sie sich von Dienstleistern vorab die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zeigen, wenn das Töten von Wirbeltieren Teil der beauftragten Maßnahme ist.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Verwendung von Klebefallen gegen Nagetiere ist in Deutschland verboten.
- Die Verwendung von Klebefallen kann zu erheblichen Schmerzen und Todeskämpfen bei Nagetieren führen.
- Die Verwendung von Klebefallen kann rechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzgesetz nach sich ziehen.
- Bei ersten Anzeichen eines Befalls sollte ein Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung hinzugezogen werden.
- Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland stellt vermehrt ausgelegte Klebefallen bei lebensmittelrechtlichen Kontrollen fest.
- Werden lebende Tiere auf diesen Fallen vorgefunden, müssen sie durch eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt eingeschläfert werden.
- Das Tierschutzgesetz verbietet, einem Wirbeltier wiederholt oder länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
- Mäuse und Ratten zählen zu den Wirbeltieren.
- Wer diese gewerbsmäßig bekämpfen oder töten will, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes.
- Die Regelung stellt sicher, dass nur Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen und tierschutzgerechten Verfahren arbeiten.
- Ein fachgerechtes Monitoring durch Profis stellt sicher, dass ein Befall frühzeitig erkannt und mit den richtigen Mitteln bekämpft wird.
- Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.
- Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
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