Wasserentnahme mit Pumpen untersagt
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Situation an den Gewässern im Landkreis Mittelsachsen nicht nachhaltig entspannt. Die Pegelstände vieler Flüsse und Bäche liegen weiterhin auf einem niedrigen Niveau. In den kommenden Tagen wird erneut trockenes und warmes Wetter erwartet, sodass nicht mit einer dauerhaften Verbesserung der Situation zu rechnen ist.
Aus diesem Grund gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung des Landkreises zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Die Entnahme von Wasser mit Pumpen ist damit untersagt. Zulässig bleibt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, sofern die Wasserführung des Gewässers ausreichend ist. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2026.
Grundsätzlich dürfen Eigentümer von Gewässergrundstücken und Anlieger Wasser entnehmen, sofern keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten ist. Aufgrund der anhaltend niedrigen Wasserstände würden weitere Entnahmen jedoch die Gewässer sowie die darin lebenden Tiere und Pflanzen zusätzlich belasten. Die untere Wasserbehörde weist außerdem darauf hin, dass das Anstauen von Gewässern ohne entsprechende Erlaubnis verboten ist. Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Dies sollte jedoch nur sehr zurückhaltend erfolgen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im elektronischen
Amtsblatt
abrufbar. Bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme behalten zunächst ihre Gültigkeit, können jedoch je nach weiterer Entwicklung der Situation jederzeit widerrufen werden.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Wasserentnahme mit Pumpen ist in Deutschland untersagt.
- Die Pegelstände vieler Flüsse und Bäche liegen auf einem niedrigen Niveau.
- In den kommenden Tagen wird erneut trockenes und warmes Wetter erwartet.
- Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2026.
- Eigentümer von Gewässergrundstücken dürfen Wasser entnehmen, sofern keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten ist.
- Das Anstauen von Gewässern ohne entsprechende Erlaubnis ist verboten.
- Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt abrufbar.
- Bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme behalten ihre Gültigkeit, können jedoch je nach weiterer Entwicklung der Situation widerrufen werden.
- Die Situation an den Gewässern im Landkreis Mittelsachsen hat sich nicht nachhaltig entspannt.
- Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen nur sehr zurückhaltend erfolgen sollte.