Datenschutzeinstellungen Sportvereine erhalten Fördermittel für Gebäudesanierungen
„Unsere Sportvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bewegung, Gemeinschaft und Zusammenhalt in Kassel. Mit dem Sonderförderprogramm unterstützen wir sie dabei, ihre Vereinsgebäude zukunftsfähig aufzustellen, Energiekosten zu senken und ihre Infrastruktur langfristig zu erhalten“, erklärt Sportdezernent Heiko Lehmkuhl.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kasseler Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind und über ein vereinseigenes Gebäude oder ein langfristig gesichertes Nutzungsrecht verfügen. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro pro Verein. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 10.000 Euro.
Für die Antragstellung ist eine fachliche beziehungsweise energetische Beratung durch den Landessportbund Hessen verpflichtender Bestandteil des Verfahrens.
Förderanträge können bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Sportamt der Stadt Kassel eingereicht werden. Die Förderentscheidungen sollen im Dezember 2026 getroffen werden. Die Umsetzung der bewilligten Maßnahmen kann nach Zugang des Bewilligungsbescheides im Jahr 2027 erfolgen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren erhalten die Kasseler Sportvereine auf der Interseite der Stadt Kassel unter www.kassel.de/foerderung-vereinsheim (Öffnet in einem neuen Tab)
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Fakten
- Die Sportvereine in Kassel können bis zu 50% der anerkannten Förderfähigen Kosten für ihre Gebäudesanierungen unterstützt werden.
- Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro pro Verein.
- Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 10.000 Euro.
- Förderanträge können bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Sportamt der Stadt Kassel eingereicht werden.
- Die Förderentscheidungen sollen im Dezember 2026 getroffen werden.
- Die Umsetzung der bewilligten Maßnahmen kann nach Zugang des Bewilligungsbescheides im Jahr 2027 erfolgen.
- Die Interseite der Stadt Kassel bietet weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren.
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kasseler Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind und über ein vereinseigenes Gebäude oder ein langfristig gesichertes Nutzungsrecht verfügen.
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