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Fehlende Niederschläge: Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist untersagt

An allen Pegeln im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind die nach der Rechtsverordnung vom 18.08.2022 festgelegten Wasserstände bereits erreicht bzw. ist eine Unterschreitung in den nächsten Tagen zu erwarten. Mit der Rechtsverordnung wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen, das Schöpfen mit Handgefäßen, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden.
Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme zum Tränken ist jedoch einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen kann. Der Windgfällweiher, der Titisee, der Schluchsee, die Baggerseen > 10 ha sowie der Rhein sind vom Geltungsverbot der Rechtsverordnung ausgenommen.
Aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Rechtsverordnung und Pegelstände

Fakten

  • Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ist untersagt.
  • Die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden.
  • Das Tränken von Vieh ist bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden.
  • Die Entnahme zum Tränken ist jedoch einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen kann.
  • Der Windgfällweiher, der Titisee, der Schluchsee, die Baggerseen > 10 ha sowie der Rhein sind vom Geltungsverbot der Rechtsverordnung ausgenommen.
  • Die aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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