Verkauf von Baugrundstücken im Wohngebiet „Auenhöfe“
Die Stadt Delitzsch sucht Interessenten für den Kauf der nachfolgend aufgeführten Bauplätze, gelegen im Wohngebiet „Auenhöfe“ und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36.
Grundstücksangaben:
Bauplatz
Nr.:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Größe
2a
Delitzsch
3
Teilfläche aus 85/87 künftiges Fs. 85/104
780 m²
2b
Delitzsch
3
Teilfläche aus 85/87 künftiges Fs. 85/103
772 m²
7
Delitzsch
3
85/93
692 m²
10
Delitzsch
3
85/96
672 m²
Der als Anlage beigefügte Lageplan gibt Auskunft über die Lage der Bauplätze.
Mindestgebot je Bauplatz = 200,00 €/m²
Die Baugrundstücke befinden sich im Wohngebiet „Auenhöfe“. Die Herstellung der vollständigen Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 BauGB ist in Fertigstellung. Die Bauplätze sind unbebaut. Die Stadt Delitzsch weißt daraufhin, dass sich im Boden noch Fundamentreste bzw. stillgelegte Versorgungsleitungen befinden können. Garantien jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Jeder Bauplatz wird im gegenwärtigen Zustand, mit Bewuchs und mit einer im Grundbuch zu sichernden Bauverpflichtung (mit Rückauflassung), ein Wohnhaus nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 36 innerhalb von 3 Jahren (gerechnet ab Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch) zu errichten, verkauft. Baugrunduntersuchung und Baufeldfreimachung (einschließlich Entsorgung) sind Sache des Erwerbers.
Informationen zum Bebauungsplan Nr. 36 „Auenhöfe“ finden Sie im Internet unter „Rechtskräftige B-Pläne und Satzungen gem. § 34 u. § 35 BauGB“ auf der Seite der Stadt Delitzsch: www.delitzsch.de/bauleitplanung
Die Bauplätze 7 und 10 sind bereits vermessen. Der Vermessungsauftrag zur Teilung des Bauplatzes 2 in zwei Bauplätze wurde ausgelöst. Das Grundbuch ist frei von Belastungen. Die Erwerber tragen sämtliche Kosten des Rechtsgeschäftes.
Auskünfte zum Verkauf gibt der Bereich Liegenschaften der Stadt Delitzsch, Markt 3, Zimmer 311. Tel.-Nr. 034202/67136 und zur möglichen Bebauung das Bauamt im Technischen Rathaus, Schloßstr. 30, Stadtplanung Tel.-Nr. 034202/67232 bzw. Bauordnung Tel.-Nr. 034202/67205.
Ihren Kaufantrag richten Sie bitte an die Große Kreisstadt Delitzsch, Finanzverwaltungsamt, Sachbereich Liegenschaften, Markt 3, 04509 Delitzsch mit Angabe des Bauplatzes einschließlich des Nachweises der Kaufpreisfinanzierung - Bankbestätigung. Bewerbungen von Grundstücksmaklern werden nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung zur Vergabe eines Bauplatzes erfolgt durch den Stadtrat. Die Stadt Delitzsch ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Kaufanträge zu entscheiden. Es handelt sich
um ein förmliches Bieterverfahren! Aus dieser Interessenabfrage können keinerlei Ansprüche der Bewerber, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Anträgen, abgeleitet werden! Aufwendungen der Bewerber werden nicht erstattet.
nicht
Datenschutzbelehrung:
Mit der Abgabe eines Kaufantrages erklärt der Bewerber seine Einwilligung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 lit b) zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zur Vorbereitung/Durchführung eines Kaufvertrages und Umsetzung seines Bauvorhabens.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Anlage
Lageplan
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Verkauf von Baugrundstücken im Wohngebiet „Auenhöfe“ ist in der Stadt Delitzsch gesucht.
- Die Bauplätze sind unbebaut und befinden sich im Wohngebiet „Auenhöfe“. Die Herstellung der vollständigen Erschließungsanlagen ist in Fertigstellung.
- Das Mindestgebot für jeden Bauplatz beträgt 200,00 €/m².
- Die Stadt Delitzsch weißt daraufhin, dass sich im Boden noch Fundamentreste bzw. stillgelegte Versorgungsleitungen befinden können.
- Garantien jeglicher Art sind ausgeschlossen.
- Jeder Bauplatz wird im gegenwärtigen Zustand, mit Bewuchs und mit einer im Grundbuch zu sichernden Bauverpflichtung (mit Rückauflassung), ein Wohnhaus nach den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 36 innerhalb von 3 Jahren (gerechnet ab Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch) zu errichten, verkauft.
- Die Baugrunduntersuchung und Baufeldfreimachung (einschließlich Entsorgung) sind Sache des Erwerbers.
- Informationen zum Bebauungsplan Nr. 36 „Auenhöfe“ finden Sie im Internet unter „Rechtskräftige B-Pläne und Satzungen gem. § 34 u. § 35 BauGB“ auf der Seite der Stadt Delitzsch: www.delitzsch.de/bauleitplanung
- Die Bauplätze 7 und 10 sind bereits vermessen.
- Der Vermessungsauftrag zur Teilung des Bauplatzes 2 in zwei Bauplätze wurde ausgelöst.
- Das Grundbuch ist frei von Belastungen.
- Die Erwerber tragen sämtliche Kosten des Rechtsgeschäftes.
- Auskünfte zum Verkauf gibt der Bereich Liegenschaften der Stadt Delitzsch, Markt 3, Zimmer 311. Tel.-Nr. 034202/67136 und zur möglichen Bebauung das Bauamt im Technischen Rathaus, Schloßstr. 30, Stadtplanung Tel.-Nr. 034202/67232 bzw. Bauordnung Tel.-Nr. 034202/67205.
- Die Entscheidung zur Vergabe eines Bauplatzes erfolgt durch den Stadtrat.
- Die Stadt Delitzsch ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Kaufanträge zu entscheiden.
- Es handelt sich um ein förmliches Bieterverfahren!
- Aufwendungen der Bewerber werden nicht erstattet.
- Mit der Abgabe eines Kaufantrages erklärt der Bewerber seine Einwilligung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 lit b) zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zur Vorbereitung/Durchführung eines Kaufvertrages und Umsetzung seines Bauvorhabens.
- Die Stadt Delitzsch liegt in Deutschland.
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