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POL-Einsatz: Allgemeine Sicherheitshinweise der Wasserschutzpolizei zum Baden in Neckar und Rhein

Göppingen (ots) - Das Schwimmen und Baden an Bundeswasserstraßen wie Neckar und Rhein ist grundsätzlich erlaubt und fällt unter den sogenannten Allgemeingebrauch an oberirdischen Gewässern. Die Wasserschutzpolizei weißt jedoch ausdrücklich ...

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Fakten

  • Der Baden in Neckar und Rhein ist grundsätzlich erlaubt.
  • Das Schwimmen und Baden an Bundeswasserstraßen wie Neckar und Rhein fällt unter den sogenannten Allgemeingebrauch an oberirdischen Gewässern.
  • Die Wasserschutzpolizei weißt jedoch ausdrücklich...
  • Der Standort der Aussage ist in Göppingen.