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Weiterhin Waldbrand-Warnstufe 3

Feuerwehr und Forstdienststellen bitten gleichzeitig die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. Jedes Feuer sollte sofort unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr gemeldet und - wenn möglich - die Einsatzkräfte eingewiesen werden. Die Bevölkerung wird gebeten, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten. Sie sind im Ernstfall unverzichtbare Rettungswege. Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.
Die Veranstalter von Festen haben erweiterte Auflagen zu beachten: So muss jeder Grillstand zusätzliche Feuerlöscher oder gefüllte Wassereimer vorweisen.
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Grasland-Feuer-Index (GFI) beschreiben das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen, wie etwa Wiesen. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI und der GFI dienen den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich. In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet, in der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, in Stufe 5 gelten neben dem Grillverbot strenge Auflagen für Veranstalter. Nähere Informationen zur aktuellen Situation können Interessierte im Internet unter wiesbaden.de/waldbrandgefahr (Öffnet in einem neuen Tab) finden.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

Fakten

  • Die Bevölkerung wird gebeten, alle Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten.
  • Das Rauchen im Wald ist ganzjährig verboten.
  • Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.
  • Die Veranstalter von Festen müssen zusätzliche Feuerlöscher oder gefüllte Wassereimer vorweisen.
  • Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand.
  • Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr.
  • Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich.
  • In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet.
  • Der Standort der Pressemitteilung ist Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden.
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