Datenschutzeinstellungen Wasserentnahme aus Bächen in Kassel ab sofort untersagt
„Wir haben die Entwicklung der Wasserstände in den Kasseler Gewässern in den vergangenen Wochen mit großer Sorge beobachtet und gleichzeitig auf ergiebige Niederschläge gehofft. Da diese bislang ausgeblieben sind, ist ein Verbot der Wasserentnahme aus den Bächen im Stadtgebiet nun unumgänglich“, erklärt Dr. Anja Starick, Leiterin des Umwelt- und Gartenamts.
Den fehlenden Niederschlag des Winterhalbjahres konnte der vergleichsweise hohe Niederschlag im Mai nicht ausgleichen. Seit Wochen fehlen in Nordhessen flächendeckende und ergiebige Regenfälle. Die anhaltende Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen der vergangenen Tage führt dazu, dass die Wasserstände in Bächen und Flüssen weiter sinken. Gleichzeitig erwärmen sich die Gewässer zunehmend. Die Folge sind sinkende Sauerstoffgehalte, wodurch die Lebensbedingungen für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen erheblich beeinträchtigt werden.
Was ist konkret untersagt?
Zum Schutz der Gewässer ist daher ab sofort bis zum 31. Dezember 2026 die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus den Bächen im Kasseler Stadtgebiet untersagt. Das Verbot betrifft insbesondere Wasserentnahmen im Rahmen des sogenannten Gemein- oder Anliegergebrauchs, beispielsweise das Schöpfen von Wasser mit Eimern oder Gießkannen. Verstöße gegen das Entnahmeverbot stellen eine Ornungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Nicht betroffen sind wasserrechtlich zugelassene Benutzungen auf Grundlage einer Erlaubnis, Bewilligung oder bestehender Altrechte. Für diese gelten weiterhin die jeweiligen Regelungen und Einschränkungen der wasserrechtlichen Bescheide, insbesondere bei Niedrigwasser. Wasserentnahmen aus der Fulda sind derzeit weiterhin möglich.
Allgemeinverfügung noch in dieser Woche
Die entsprechende Allgemeinverfügung wird in dieser Woche im Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Auch die umliegenden Landkreise erlassen in diesen Tagen aufgrund der anhaltenden Trockenheit vergleichbare Regelungen.
Da sich die Wetterlage nach derzeitiger Einschätzung kurzfristig nicht grundlegend ändern wird, ist auch in den kommenden Wochen nicht mit einer nachhaltigen Entspannung der Situation zu rechnen. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Gewässer als Lebensraum zu schützen, die wasserökologischen Funktionen zu erhalten und die Ressource Wasser im Interesse der Allgemeinheit zu sichern. Extremes Niedrigwasser gefährdet nicht nur Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern wirkt sich auch auf die gesamte Nahrungskette und damit auf das ökologische Gleichgewicht aus.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Wasserentnahme aus Bächen in Kassel ist ab sofort untersagt.
- Das Verbot betrifft insbesondere Wasserentnahmen im Rahmen des sogenannten Gemein- oder Anliegergebrauchs.
- Verstöße gegen das Entnahmeverbot stellen eine Ornungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
- Nicht betroffen sind wasserrechtlich zugelassene Benutzungen auf Grundlage einer Erlaubnis, Bewilligung oder bestehender Altrechte.
- Die Allgemeinverfügung wird in dieser Woche im Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026.
- Die umliegenden Landkreise erlassen vergleichbare Regelungen aufgrund der anhaltenden Trockenheit.
- Das Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Gewässer als Lebensraum zu schützen und die wasserökologischen Funktionen zu erhalten.
- Die Regierung möchte die Ressource Wasser im Interesse der Allgemeinheit sichern.
- Extremes Niedrigwasser gefährdet nicht nur Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern wirkt sich auch auf die gesamte Nahrungskette aus.
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