Allgemeinverfügung zur Waldnutzung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgehoben – Waldbrandgefahr gesenkt
Gute Nachrichten für die Naturfreunde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Die Allgemeinverfügung vom 26. Juni 2026 wurde aufgehoben, und das waldgesetzliche Betretungsrecht ist wieder in vollem Umfang gültig. Dank einer deutlich gesunkenen Waldbrandgefahr, die der Deutsche Wetterdienst prognostiziert hat, können sich die Menschen nun wieder sicher im Wald bewegen. Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft und sorgen für ein unbeschwertes Naturerlebnis. Wer mehr erfahren möchte, findet alle Informationen auf der Webseite des Landratsamtes.
Die Allgemeinverfügung vom 26. Juni 2026, die bisher bestimmte Regelungen für den Wald im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge festlegte, ist aufgehoben worden. Diese Entscheidung wurde vom Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde bekannt gegeben und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Aufhebung erfolgte auf Grundlage der §§ 13 Abs. 1, 2 sowie §§ 35, 37 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG), womit das waldgesetzliche Betretungsrecht in der Region nun wieder uneingeschränkt erlaubt ist. Zudem wird die Aufhebung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.
Die drastische Wetterlage hat sich mittlerweile beruhigt, wodurch die Waldbrandgefahr in der Region erheblich gesenkt wurde. Der Deutsche Wetterdienst hat dies am 1. Juli 2026 festgestellt und die Waldbrandgefahrenstufe 1, die eine very geringe Waldbrandgefahr signalsiert, für den Zeitraum vom 1. bis zum 3. Juli 2026 für alle Gemeinden im Landkreis angekündigt.
Interessierte können die vollständige Aufhebung der Allgemeinverfügung im Downloadbereich auf der Webseite des Landratsamtes einsehen oder direkt über den Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abrufen. Das Landratsamt hat seinen Sitz in Pirna, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna.
Fakten
- Die Allgemeinverfügung vom 26.06.2026 ist aufgehoben worden.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde vom Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde erlassen.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.
- Das waldgesetzliche Betretungsrecht im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist wieder freigegeben.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.
- Die Wetterlage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat sich umgestellt und es gibt jetzt eine deutlich geringere Waldbrandgefahr.
- Der Deutsche Wetterdienst hat am 01.07.2026, 06:00 UTC, angekündigt, dass die Waldbrandgefahrenstufe 1 (sehr geringe Waldbrandgefahr) für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 03.07.2026 in allen Gemeinden des Landkreises angewendet wird.
- Die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann im Download oder unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.
- Der Sitz des Landratsamts Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ist in Pirna.
- Die Adresse des Landratsamts Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ist Schloßhof 2/4, 01796 Pirna.
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