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Freital lehnt Windenergie-Planung am Standort Lübau ab

Die Stadt Freital hat im Rahmen des
eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Im Mittelpunkt steht dabei das geplante Vorranggebiet für Windenergie „Lübau“ (VRG 55), das die Gemarkungen von Freital, Klingenberg und Rabenau berührt. Die Große Kreisstadt ist durch die im Planentwurf vorgesehenen Festlegungen also unmittelbar betroffen.
Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung/ Windenergienutzung der Region Oberes Elbtal-Osterzgebirge
Deutlich betont wird in dem von Oberbürgermeister Uwe Rumberg unterzeichneten Schreiben, dass sich die Diskussion nicht allein auf die Frage beschränken darf, wo Windkraftanlagen errichtet werden können. Sie muss auch die Frage beantworten, ob der eingeschlagene Weg überhaupt sinnvoll und verantwortungsvoll ist. Nach seiner Auffassung stößt die Regionalplanung dabei deutlich an ihre Grenzen.
Unabhängig davon bewertet Freital die naturschutzfachlichen Auswirkungen des geplanten Windenergiegebietes kritisch. Das Areal liegt in unmittelbarer Nähe mehrerer bedeutender Schutzgebiete, darunter die Weißeritztäler und der Rabenauer Grund. Die Stadt sieht die Risiken für geschützte Vogel- und Fledermausarten sowie für bestehende Biotopverbundstrukturen bislang nicht ausreichend untersucht und fordert eine vertiefte Prüfung bereits auf Ebene der Regionalplanung.
Darüber hinaus verweist Freital auf offene Fragen bei der verkehrlichen Erschließung des Standortes. Der Bau moderner Windenergieanlagen erfordert umfangreiche Schwerlasttransporte und möglicherweise zusätzliche Eingriffe in Wege, Grünstrukturen und Landschaftsräume. Auch die notwendige Netzanbindung sowie mögliche Erweiterungen der Energieinfrastruktur seien bislang nicht ausreichend dargestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naherholung. Als dicht besiedelte Stadt sei Freital auf wohnortnahe Erholungsräume angewiesen. Die Sichtbeziehungen zwischen den Ortslagen, den Talräumen der Weißeritz und dem geplanten Windenergiegebiet müssten deshalb genauer untersucht werden.
In ihrer abschließenden Bewertung fordert die Stadt eine erneute Prüfung des Vorranggebietes „Lübau“. Insbesondere die Aspekte Artenschutz, Erschließung, technische Infrastruktur, Netzanbindung sowie die Auswirkungen auf Landschaft und Wohnumfeld müssten aus Sicht Freitals umfassender bewertet werden. Bis eine belastbare Konfliktbewältigung nachgewiesen sei, bestünden erhebliche Zweifel an der Eignung des Standortes für die Windenergienutzung.
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Fakten

  • Die Stadt Freital hat im Rahmen eines umfangreichen Stellungnahmes abgegeben.
  • Das geplante Vorranggebiet für Windenergie „Lübau“ (VRG 55) berührt die Gemarkungen von Freital, Klingenberg und Rabenau.
  • Die Große Kreisstadt Freital ist durch die im Planentwurf vorgesehenen Festlegungen unmittelbar betroffen.
  • Die Diskussion über Windenergie muss auch die Frage beantworten, ob der eingeschlagene Weg sinnvoll und verantwortungsvoll ist.
  • Freital bewertet die naturschutzfachlichen Auswirkungen des geplanten Windenergiegebietes kritisch.
  • Das Areal liegt in unmittelbarer Nähe mehrerer bedeutender Schutzgebiete, darunter die Weißeritztäler und der Rabenauer Grund.
  • Die Stadt Freital fordert eine vertiefte Prüfung bereits auf Ebene der Regionalplanung.
  • Der Bau moderner Windenergieanlagen erfordert umfangreiche Schwerlasttransporte und mögliche zusätzliche Eingriffe in Wege, Grünstrukturen und Landschaftsräume.
  • Freital fordert eine ausreichende Darstellung der notwendigen Netzanbindung sowie mögliche Erweiterungen der Energieinfrastruktur.
  • Die Stadt Freital ist auf wohnortnahe Erholungsräume angewiesen als dicht besiedelte Stadt.
  • Die Sichtbeziehungen zwischen den Ortslagen, den Talräumen der Weißeritz und dem geplanten Windenergiegebiet müssen genauer untersucht werden.
  • Freital fordert eine erneute Prüfung des Vorranggebietes „Lübau“. Insbesondere die Aspekte Artenschutz, Erschließung, technische Infrastruktur, Netzanbindung sowie die Auswirkungen auf Landschaft und Wohnumfeld müssen umfassender bewertet werden.
  • Bis eine belastbare Konfliktbewältigung nachgewiesen sei, bestünden erhebliche Zweifel an der Eignung des Standortes für die Windenergienutzung.
  • Die Stadt Freital liegt in Sachsen (Deutschland).
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