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GZD: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026 Einführung einer pauschalen Zollabgabe in Höhe von drei Euro

Bonn (ots) - Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bislang geltende Zollfreigrenze für Warensendungen mit einem Wert bis zu 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten. Ab diesem Zeitpunkt wird für Waren in Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die als ...

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Fakten

  • Die Zollfreigrenze für Warensendungen mit einem Wert bis zu 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten entfällt ab 1. Juli 2026.
  • Für Waren in Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die als 'nicht verpackt' eingeführt werden sollen, wird eine pauschale Zollabgabe in Höhe von drei Euro erhebt.
  • Die Einführung der pauschalen Zollabgabe tritt ab 1. Juli 2026 in Kraft.