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Haus mit übler Geschichte / 20 Jahre zurückliegenden Doppelmord verschwiegen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Auf erhebliche Mängel einer Immobilie, die eine Käuferin nicht von sich aus bei der Besichtigung erkennen kann, muss die Verkäuferin hinweisen. Tut sie das nicht, kann es sich um eine arglistige Täuschung handeln. Und wie ist es ...

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