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Anhaltende Trockenheit: Landeshauptstadt schränkt Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ein

Die anhaltend hohen Temperaturen und der ausbleibende Niederschlag führen zu niedrigen Wasserständen in den Stuttgarter Gewässern. Dadurch steigt die Wassertemperatur, was die Gewässerökologie stark belastet. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den Bedingungen. Besonders bedroht sind seltene Arten wie der bundesweit stark gefährdete Steinkrebs. Um die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Amt für Umweltschutz ein Entnahmeverbot erlassen. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August und kann bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.
Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz: „Unsere Bäche sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Auch geringfügige Wasserentnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die aktuell angespannte Situation der Bäche. Mit der Allgemeinverfügung reagieren wir rechtzeitig auf die anhaltende Trockenheit und Hitze in diesem Sommer.“
Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs – es darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch geschöpft oder abgepumpt werden. Bei Missachtung ist mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro zu rechnen.
Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 25. Juni veröffentlicht und ist auch auf der städtischen Homepage unter stuttgart.de/amtliche-bekanntmachungen zu finden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung, also am 26. Juni, in Kraft.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Fakten

  • Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Entnahmeverbot für Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen erlassen.
  • Die Trockenheit und Hitze in diesem Sommer führen zu niedrigen Wasserständen in den Stuttgarter Gewässern.
  • Die Wassertemperatur steigt aufgrund der niedrigen Wasserstände und belastet die Gewässerökologie stark.
  • Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den Bedingungen.
  • Seltene Arten wie der Steinkrebs sind besonders bedroht.
  • Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August und kann bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.
  • Die Allgemeinverfügung wurde am 25. Juni im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht.
  • Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.
  • Die Mitarbeitenden sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
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