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Xavier Naidoo im Olympiapark – wie oft will sich die Olympiapark GmbH noch „distanzieren“, bevor sie Verantwortung übernimmt?

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.10.2025
Xavier Naidoo im Olympiapark – wie oft will sich die Olympiapark GmbH noch „distanzieren“, bevor sie Verantwortung übernimmt?
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer o. g. Anfrage führten Sie als Begründung aus:
„Nach Jordan Peterson, UNUM24, Rammstein und Till Lindemann nun also auch wieder Xavier Naidoo – ein Künstler, der seit Jahren mit antisemitischen, verschwörungsideologischen und queerfeindlichen Aussagen auffällt. Gerade die Stadt München betont in ihren eigenen Leitlinien und öffentlichen Erklärungen – auch durch den Oberbürgermeister – immer wieder, dass sie sich ‚gemeinsam gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in jeder Form einsetzt‘, ‚nicht zulässt, dass Menschen aus menschenfeindlichen Gründen ausgegrenzt werden‘ und ,dafür sorgt, dass München weltoffen bleibt‘. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso widersprüchlicher, dass Künstler wie Xavier Naidoo, deren Aussagen und Auftritte genau diesen Werten entgegenstehen, weiterhin eine Bühne in städtischen Räumen erhalten – und dass eine schlichte Distanzierung der Olympiapark GmbH offenbar als ausreichende Reaktion gilt. Es stellt sich daher erneut die Frage, warum eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München als selbsternannte ‚Stadt der Menschenrechte‘ und ‚Ort der Vielfalt‘ und auch die Stadtratsmitglieder, die Teil des Aufsichtsrates sind, diese Linie nicht ebenfalls deutlich ziehen.“
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage habe ich verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Die Olympiapark München GmbH (OMG) hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die OMG hat die Werte, für die sie steht, in ihrem Leitbild verankert:
‚Divers und aufgeschlossen.
Wir sehen uns als Unternehmen, das eine individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt fördert und Menschen aus aller Welt willkommen heißt. Diversität ist für uns ein Zeichen von Stärke und Qualität! Akzeptanz sowie gegenseitiger Respekt begründen die Basis unseres Schaffens. Dabei positionieren wir uns gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung und Gewalt.‘Als Betreiberin der Veranstaltungsstätten im Olympiapark vermietet die OMG Räumlichkeiten z.B. für Konzerte an Dritte, ist jedoch nicht im Sinne einer Veranstalterin an den Tourneen der Künstler*innen beteiligt, auch in diesem Falle nicht. Dem Veranstaltungsvertrag der OMG liegen u.a. folgende Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB) zugrunde:
3.6
Der*die Veranstalter*in bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Dies bedeutet auch, Personen den Zutritt zu den Anlagen des Olympiaparks zu verwehren, die entsprechende Kleidungsstücke oder sichtbare Körpersignaturen tragen.
3.7
Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der*die Veranstalter*in für die Unterbindung der Handlung unverzüglich Sorge zu tragen.
3.8
Werden rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte der Veranstaltung erst während der Durchführung der Veranstaltung offenkundig, ohne dass OMG sich fristlos vom Vertrag löst, zahlt der Veranstalter an OMG eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, es sei denn, dass er den Vertragsverstoß nicht zu vertreten hat.
3.10
Die OMG behält sich bei allen Veranstaltungen vor, in den überlassenen Anlagen oder in sonstiger Form ein Statement gegen Diskriminierungen jeglicher Art, insbesondere Antisemitismus, und für Demokratie zu setzen.
Im Falle einer Missachtung der AVB, behält sich die OMG das Recht vor, die Veranstaltung zu beenden.
Die rechtliche Situation lässt es – mit Ausnahme des Vorliegens der unter Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen – allerdings nicht zu, eine*n Künstler*in bzw. Veranstalter*in von der Vermietung der Olympiahalle auszuschließen. Die OMG hat dies mehrfach in der Vergangenheit geprüft und von zwei unabhängigen Stellen bestätigt bekommen.Anbei eine Zusammenfassung der rechtlichen Lage:
1. Die OMG fällt als kommunal beherrschte Tochtergesellschaft der LHM unter die öffentlichen Einrichtungen und unterliegt damit der unmittelbaren Grundrechtsbindung.
2. Wird eine öffentliche Einrichtung von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben, die über die Nutzungsvergabe entscheidet, wandelt sich der kommunalrechtliche Zulassungsanspruch in einen sogenannten Verschaffungsanspruch, den die Kommune durch Einwirken auf den*die Träger*in zu erfüllen hat. Die im Zivilrecht grundsätzlich vorherrschende Vertragsfreiheit hat bei öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die OMG zählt, dem Zulassungs-/Verschaffungsanspruch zu weichen.
3. Die OMG unterliegt nur dann nicht dem Kontrahierungszwang, sofern die Veranstaltung dem Widmungszweck entspricht und
- Kapazitätsgrenzen vorliegen, (das muss im Streitfall nachgewiesen werden) oder
- mit strafbaren Handlungen zu rechnen ist oder
- der*die Künstler*in nachweislich unzuverlässig ist z.B. Zahlungsrückstände vorliegen.
Am 8.-9.1.2026 fand die Veranstaltung Xavier Naidoo ‚Bei meiner Seele‘ in der Olympiahalle statt. Die OMG distanzierte sich als Vermieterin klar von jeglichen antisemitischen, verschwörungsideologischen und queerfeindlichen Inhalten und Haltungen.
Aufgrund der rechtlichen Situation sieht die OMG keine Möglichkeit – mit Ausnahme des Vorliegens der unter Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen – Künstler*innen von der Vermietung auszuschließen, auch wenn die OMG deren (politische) Ansichten nicht teilt. Im konkreten Fall ‚Xavier Naidoo‘ stand die OMG in engem Austausch mit der Fachstelle für Demokratie der Landeshauptstadt München. Um die klare Haltung und Positionierung der OMG zu verdeutlichen, wurden unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt. In Zusammenarbeit und unter Einbezug der verschiedenen Stakeholder wie Veranstalter, städtischen Referaten, städtischen Interessenvertretungen und Gremien und weiteren Akteur*innen arbeitet die OMG somit stetig daran, ihre Angebote und Rahmenbedingungen zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln. Ziel der OMG ist es, den Besucher*innen – unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Geschlecht, sozialer Herkunft, Alter, Nationalität, Religion und Weltanschauung oder sexueller Orientierung (entsprechend dem Wortlaut der Charta der Vielfalt e.V., der die OMG seit 07/2024 angehört) einzigartige musikalische, sportliche und weitere Events und Shows zu präsentieren.“An dieser Stelle sei ergänzend erwähnt, dass auf Initiative des Oberbürgermeisters der Freistaat Bayern die Gemeindeordnung geändert hat. Unter anderem wurde in Art. 21 der Gemeindeordnung ein neuer Abs. 1a eingefügt, wonach ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung nicht besteht für Veranstaltungen, bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind oder Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.
Diese Regelung trat jedoch erst zum 1.1.2026 in Kraft, so dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Veranstaltung noch nicht gültig war.
Zu den Fragen im Einzelnen:
Frage 1:
Wann wurde der Vertrag für das Konzert von Xavier Naidoo im Olympiapark unterzeichnet? Gab es – analog zu früheren Fällen – eine interne Bewertung der Veranstaltung, und wenn ja, durch wen?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Das Vertragsverhältnis kam am 15.7.2025 zu Stande.
Als kommunales Unternehmen unterliegt die OMG dem sogenannten Kontrahierungszwang, d.h. die OMG kann grundsätzlich – mit Ausnahme des Vorliegens der unter Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen – keine Veranstalter ablehnen.
Zudem müssen alle Veranstaltungen, die in den Veranstaltungsstätten der OMG stattfinden, vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden.“
Antwort:
Frage 2:
Wurden die Fachstelle für Demokratie, die Gleichstellungsstelle, das Kulturreferat oder andere zuständige Stellen im Vorfeld informiert oder beteiligt? Welche Einschätzungen wurden abgegeben und wann?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die OMG war im konkreten Fall von Xavier Naidoo seit der Ankündigung des Konzertes im Austausch mit der Fachstelle für Demokratie.“
Antwort:
Die Fachstelle für Demokratie hat hierzu Folgendes mitgeteilt: „Die Fachstelle für Demokratie hat gegenüber der Olympiapark München GmbH am 22.7.2025 eine fachliche Einschätzung abgegeben. In dieser wurde zunächst auf eine Einschätzung der Fachstelle für Demokratie aus dem Jahr 2019 Bezug genommen, die sich mit zahlreichen, von XavierNaidoo getätigten Aussagen mit verschwörungsideologischen, antisemitischen, LGBTIQ*-feindlichen Bezügen sowie Reichsbürgerideologieelementen beschäftigte. Ergänzt wurden diese Ausführungen in der Einschätzung vom 22.7.2025 durch einen Hinweis darauf, dass – laut Presseartikeln (Stand: Juli 2025) – nach wie vor zwei Strafverfahren (u.a. wegen des Verdachts der Holocaustleugnung) gegen Naidoo anhängig seien (
;
de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/musiker-xavier-naidoo-aus- mannheim-wegen-volksverhetzung-angeklagt-100.html). Darüber hinaus wurde auf das allgemein distanzierende Statement von Xavier Naidoo aus dem Jahr 2022 (‚Ich habe mich Theorien, Sichtweisen und teilweise auch Gruppierungen geöffnet, von denen ich mich ohne Wenn und Aber distanziere und lossage.‘) Bezug genommen – verbunden mit der Einschätzung, dass ein kurzes Videostatement den Umfang, die Intensität und die Wirkung der über Jahre getätigten Aussagen mit den o.g. Inhalten nicht umfassend aufwiege. Zu diesem Ergebnis kommen auch Rechtsextremismusexperten, wie der Journalist Andreas Speit: ‚Wenn Menschen aus der rechtsextremen Szene aussteigen, dann ist das ein lebenslanger Prozess. Das ist nicht mit zwei, drei Worten getan. Und auch nicht mit einem Video in etwas über drei Minuten.“ (
) Vor diesem Hintergrund hat sich die Fachstelle für Demokratie in ihrer Stellungnahme vom 22.7.2025 der Einschätzung des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, Andreas Büttner, angeschlossen, der es ein ‚gefährliches Signal‘ nannte, dem Sänger ohne vorherige ernsthafte Aufarbeitung wieder unkritische öffentliche Aufmerksamkeit zugutekommen zu lassen (
spiegel.de/politik/antisemitismusbeauftragte-kritisieren-comebackversuch- xavier-naidoo-singt-wieder-13048204.html) .“
https://www.swr.de/swrkultur/musik-jazz-und-pop/xavier-naidoo-neue-tour-angekuendigt-braucht-deutschland-sein-comeback-100.html
https://www.swr.
https://www1.wdr.de/nachrichten/xavier-naidoo-comeback-100.html
https://www.tages-
Frage 3a:
Wurde der Auftritt von Xavier Naidoo im Aufsichtsrat der Olympiapark GmbH thematisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Aufsichtsrat wurde im Juli 2025 schriftlich darüber informiert, dass der Künstler in der Olympiahalle auftritt. Die rechtlichen Hintergründe beziehungsweise Diskussion dazu im Aufsichtsrat sind auch unter Punkt 5 Absatz 2 nochmals ausgeführt.“
Antwort:
Frage 3b:
Wie positionieren sich die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere die Vertreter*innen der Stadt, zu dieser Veranstaltung? Bitte fragen Sie diese nach einem Statement zu dieser Thematik an.
Siehe Antwort 3a.
Antwort:
Frage 3c:
Hält die Stadt es für ausreichend, dass sich die Geschäftsführung mit einem allgemeinen Distanzierungsstatement aus der Verantwortung zieht, während gleichzeitig nicht nur eine städtische Bühne, sondern auch die dazu notwendige städtische Infrastruktur bereitgestellt wird?
Aufgabe der Geschäftsführung ist es, die Anlagen und Einrichtungen des Olympiaparks und funktionell oder räumlich damit zusammenhängende Einrichtungen einschließlich der Außen- und Nebenanlagen zu unterhalten und zu betreiben sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte zu führen und abzuwickeln. Hierbei ist auch die Geschäftsführung an Gesetz und Recht gebunden.
Antwort:
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die Olympiapark GmbH, wann sie sich von einer Veranstaltung „distanziert“ – und welche tatsächlichen Konsequenzen folgen daraus? Wie oft und bei welchem Anlass hat sich die Olympiapark GmbH in den letzten fünf Jahren öffentlich „distanziert“ und gleichzeitig die Durchführung der Veranstaltung ermöglicht?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Eine Distanzierung erfolgt, wenn eine Veranstaltung zwar rechtlich nicht verhindert werden kann (Kriterien hierfür siehe oben), inhaltlich jedoch im Widerspruch zum Leitbild der OMG steht. Dies betrifft beispielsweise Veranstaltungen von Künstler*innen, die mit rassistischen, antisemitischen, LGBTIQ*-feindlichen, sexistischen oder anderen demokratie- und menschenfeindlichen Äußerungen in Erscheinung getreten sind.
Antwort:
Die OMG hat sich mitunter zu folgenden Künstler*innen – aufgrund unterschiedlicher inhaltlicher bzw. personeller Problematiken -kritisch auseinandergesetzt und dies öffentlich kommuniziert (z.B. OMG Homepage und weitere Kommunikationskanäle) bzw. Stellung genommen. Stellungnahmen resultierend aus schriftlichen Stadtratsanfragen sind folgend mit einem Stern (*) markiert.
- FREI.WILD (2023/2026)
- Rammstein (2023)*
- Roger Waters (2017/2023)*
- UNUM (2024)*
- Hoss & Hopf (2025)
- Till Lindemann (2025)*
- Jordan Peterson (2025/26)*
- Xavier Naidoo (2025)*“
Eine Durchführung konnte aufgrund des eingangs erläuterten Kontrahierungszwanges nicht verhindert werden.
Es erfolgten diverse Maßnahmen zur Positionierung und eine konsequente Darstellung unserer Haltung. Die Mitgliedschaft der Charta der Vielfalt e.V., Gegen Vergessen für Demokratie e.V., Initiative #Zusammenland Vielfalt macht uns stark, die Entwicklung und Implementierung eines Code of Conduct oder das Gleichstellungs- und Gleichbehandlungskonzept seien hier exemplarisch genannt.
Frage 5:
Wie ist die wiederholte Vermietung an Künstler und Gruppen mit nachweislich demokratiefeindlichen, frauenverachtenden oder verschwörungsideologischen, bis hin zu antisemitischen Inhalten mit dem im Leitbild der Olympiapark GmbH formulierten Anspruch vereinbar, „Akzeptanz sowie gegenseitigen Respekt zu fördern und sich gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung zu positionieren“?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Es besteht hier eine Diskrepanz zwischen Leitbild der OMG und der Vermietung. Jedoch lässt sich dieser Widerspruch aufgrund der dargestellten rechtlichen Situation aktuell nicht auflösen. Die OMG fokussiert sich daher darauf, ihre Haltung und Werte kommunikativ klar zu transportieren. Weiter wurde die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen der LHM (Gleichstellungsstelle für Frauen, Fachstelle für Demokratie, Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* etc.) intensiviert und gemeinsame Maßnahmen realisiert (z.B. Beteiligung an LHM Kampagne „Gleichstellung schützt vor Gewalt“). Auch wird sich in den Veranstaltungsverträgen entsprechend den Vertragsklauseln aus der Broschüre „Anmietungen durch rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sonstigedemokratie- und menschenfeindliche Organisationen und Personen“ der Fachstelle für Demokratie orientiert und das rechtlich Mögliche umgesetzt.
Antwort:
Die OMG distanziert sich als Vermieterin auch im Falle Xavier Naidoo an der Stelle klar von jeglichen antisemitischen, verschwörungsideologischen und queerfeindlichen Inhalten und Haltungen. Diese widersprechen dem Leitbild und den Werten der OMG.“
Frage 6:
Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass künftig keine Künstler*innen mit derartigen Positionen in kommunalen Veranstaltungsstätten auftreten? Wurde in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 22.03.2023 („Gesellschafterweisung an die Olympiapark GmbH – Roger Waters Konzert“) inzwischen eine verbindliche Leitlinie oder ein Rechtsgutachten erstellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen in der Vorbemerkung. Hier wird dies umfassend beschrieben.“
Antwort:
Frage 7:
Was plant die Veranstalterin zu tun, sollte auf der Bühne antisemitische oder diskriminierende Aussagen getroffen werden?
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die OMG in allen aufgeführten Fällen Betreiberin der Veranstaltungsflächen und nicht Veranstalterin ist. Die Veranstaltungsflächen werden an die Veranstalter*innen vermietet.
Antwort:
In den AVB ist wie bereits oben ausgeführt in den Ziffern 3.7.und 3.8. das Verfahren geregelt.
Grundsätzlich sind die Veranstalter*innen für den Abbruch der Veranstaltungen zuständig. Ob ein Veranstaltungsabbruch stattfindet, wird in Abstimmung mit den anwesenden Vertreter*innen der Behörden entschieden.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.

Fakten

  • Die Olympiapark München GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München und unterliegt daher dem Kontrahierungszwang.
  • Die Stadt München hat eine Gemeindeordnung geändert, die es verboten hat, Veranstaltungen mit antisemitischen Inhalten zu ermöglichen.
  • Der Vertrag für das Konzert von Xavier Naidoo im Olympiapark wurde am 15.7.2025 unterzeichnet.
  • Die Fachstelle für Demokratie hat eine fachliche Einschätzung abgegeben, die sich mit den antisemitischen Aussagen von Xavier Naidoo beschäftigte.
  • Der Aufsichtsrat der Olympiapark GmbH wurde im Juli 2025 schriftlich darüber informiert, dass der Künstler in der Olympiahalle auftritt.
  • Die Stadt München positioniert sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in jeder Form und will nicht zulassen, dass Menschen aus menschenfeindlichen Gründen ausgegrenzt werden.
  • Die Olympiapark GmbH distanziert sich als Vermieterin von Veranstaltungen mit antisemitischen, verschwörungsideologischen und queerfeindlichen Inhalten.
  • Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem Leitbild der Olympiapark GmbH und der Vermietung an Künstler*innen mit demokratiefeindlichen, frauenverachtenden oder verschwörungsideologischen Inhalten.
  • Die Stadt München hat sich in den letzten fünf Jahren öffentlich
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