Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen auf höchster Gefahrenstufe
In den nächsten Tagen steigt die Waldbrandgefahr in Freiburg weiter an. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst für Donnerstag und Samstag die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe 5 voraus. Auch wenn die Waldbrandgefahr zwischenzeitlich auf die zweithöchste Stufe 4 sinkt, bleibt die Lage extrem angespannt. Daher ist bis auf Weiteres das Grillen an den Grillstellen im Stadtwald und an den durchs Forstamt vermieteten Hütten sowie in der Grillzone am Opfinger See verboten.
Dank des besonnenen Verhaltens der Freiburger Bevölkerung sind bisher noch keine Vegetationsbrände entstanden. Damit das so bleibt bitten das Forstamt Freiburg und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz alle Waldbesucher*innen weiterhin eindringlich um größte Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Wald außerhalb eingerichteter Grillstellen grundsätzlich verboten (§ 41 Landeswaldgesetz). Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von Förstern, Polizei und Vollzugsdienst geahndet werden. Dafür können Verwarnungs- und Bußgelder erhoben werden. Waldbrandgefahr geht auch von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen aus.
Bei einem Waldbrandgefahrenindex von 5 ist im Stadtwald jegliches offenes Feuer verboten. Das gilt neben dem obligatorischen Rauchverbot auch und besonders für das Grillen an den offiziellen Grillstellen und für die Nutzung von Kerzen oder Fackeln bzw. Lampen mit offener Flamme. In den Grün- und Parkanlagen sind Feuermachen und Grillen an den offiziellen Grill- und Feuerstellen sowie in den Grillzonen bereits ab Waldbrand- oder Graslandfeuergefahr von Stufe 4 verboten. Außerhalb der offiziellen Grill- und Feuerstellen bzw. Grillzonen ist Feuermachen in Grünanlagen und im Wald generell nicht erlaubt. Auf der Grundlage des Polizeigesetzes können Polizei und Vollzugsdienst bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch an den eingerichteten Grillstellen einschreiten. Infos gibt es auch unter www.freiburg.de/grillen.
Waldbesuchende sollen Zufahrtswege in die Wälder nicht mit ihrem Fahrzeug blockieren. Pkw dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Sie sollen nicht auf trockenem Bodenbewuchs, laubbedeckten Flächen oder trockenem Gras stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.
Waldbrände sind meist von Menschen verursacht. Die strikte Einhaltung der Waldregeln hilft, Brände zu verhindern. Zunehmend stellen aber Feuerwehr, Forst- und Umweltbehörden fest, dass Freizeitflächen in der Natur, auch im Wald, vermüllen. Dies erhöht die Brandlast und erschwert die Bekämpfung eines Brandes – in einer Zeit, da nach langer Trockenheit die Wasserressourcen ohnehin knapp sind.
Wer einen Waldbrand bemerkt, soll sofort die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110) informieren. Nichts hilft besser, das Ausmaß eines Brandes einzuschränken, als die schnelle Information über den Brandherd und seine sofort eingeleitete Bekämpfung. Nur so lassen sich Gefahren für Natur und Mensch vermeiden.
Um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen, ist eine präzise Ortsbeschreibung wichtig. Zur Beschreibung bieten sich die Rettungspunkte des Forstamtes an, allgemein bekannte Parkplätze, Namen von Waldwegen und die Wegweiser von Wanderwegen oder Mountainbikestrecken.
Die Feuerwehr Freiburg befasst sich seit 2012 intensiv mit dem Thema Vegetationsbrände und hat mit dem Forstamt einen Einsatzplan abgestimmt. Große Unterstützung kam dabei vom renommierten Waldbrandexperten Johann Georg Goldammer von der Universität Freiburg. In den vergangenen Jahren hat die Feuerwehr Freiburg viel in die waldbrandgemäße Ausbildung und Ausstattung investiert. Die Abteilungen Waltershofen und Kappel der Freiwilligen Feuerwehr sind als Sondereinheiten speziell trainiert.
Die Vorhersage des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienst für Baden-Württemberg ist zu finden unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Waldbrandgefahr in Freiburg steigt weiter an.
- Der Deutsche Wetterdienst hat die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe 5 für Donnerstag und Samstag vorausgesagt.
- Das Grillen an den Grillstellen im Stadtwald und an den durchs Forstamt vermieteten Hütten sowie in der Grillzone am Opfinger See ist verboten.
- Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Wald außerhalb eingerichteter Grillstellen grundsätzlich verboten.
- Die Waldbrandgefahr geht auch von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen aus.
- Im Stadtwald ist jegliches offenes Feuer verboten, wenn der Waldbrandgefahrenindex 5 ist.
- In den Grün- und Parkanlagen sind Feuermachen und Grillen an den offiziellen Grill- und Feuerstellen sowie in den Grillzonen bereits ab Waldbrand- oder Graslandfeuergefahr von Stufe 4 verboten.
- Außerhalb der offiziellen Grill- und Feuerstellen bzw. Grillzonen ist Feuermachen in Grünanlagen und im Wald generell nicht erlaubt.
- Die Waldbesuchende sollen Zufahrtswege in die Wälder nicht mit ihrem Fahrzeug blockieren.
- Pkw dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
- Die Feuerwehr Freiburg befasst sich seit 2012 intensiv mit dem Thema Vegetationsbrände und hat mit dem Forstamt einen Einsatzplan abgestimmt.
- Die Vorhersage des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienst für Baden-Württemberg ist zu finden unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
- Freiburg, Deutschland
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