OB-Wahl in Freiberg: Nach Rücknahme von Klage kann Philipp Preißler Amt antreten
Die heute vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz angesetzte mündliche Verhandlung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiberg entfiel, da die Klage zurückgenommen wurde. Somit kann Philipp Preißler das Amt des Oberbürgermeisters ab sofort antreten, es gibt keine rechtlichen Hürden mehr. Er erhielt im zweiten Wahlgang am 26. Oktober 2025 mit 45,95 Prozent die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen.
Hintergrund:
Gegen die Wahl wurde Einspruch eingelegt.
Dieser Einspruch wurde vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen
. Gegen diese Entscheidung wurde vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz geklagt.
Landrat Sven Krüger: „Unsere Gesetzgebung sieht die Möglichkeit vor, eine Wahl auf diesem Weg überprüfen zulassen. Das ist legitim und beansprucht auch Zeit, was für die Betroffenen natürlich nicht immer leicht ist. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung herrscht für die Stadt und den kommenden Oberbürgermeister Rechtssicherheit. Jetzt gilt es, die weiteren Schritte innerhalb des Rathauses abzustimmen. Als Landratsamt stehen wir hier natürlich auch beratend zur Seite. Ich wünsche Herrn Preißler Kraft und Erfolg für dieses herausfordernde Amt. Auf diesem Weg danke ich Bürgermeister Martin Seltmann, der seit mehr als einem Jahr in dieser Übergangsphase die Verantwortung übernahm und inne hatte.“
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die mündliche Verhandlung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiberg entfiel
- Die Klage wurde zurückgenommen
- Philipp Preißler erhielt im zweiten Wahlgang 45,95 Prozent der gültigen Stimmen
- Die Wahl wurde gegen den Einspruch eingelegt
- Das Landratsamt wies den Einspruch zurück
- Gegen die Entscheidung des Landratsamts wurde vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz geklagt
- Der Landrat Sven Krüger sagte: 'Unsere Gesetzgebung sieht die Möglichkeit vor, eine Wahl auf diesem Weg überprüfen zu lassen'
- Die Stadt Freiberg ist in Sachsen (Deutschland) gelegen