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Sicherheit zum Spitzenfest - Glasverbot und Durchfahrtssperren

Zum Spitzenfest vom 19. bis 21. Juni wird den Besuchern wieder ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie in der Plauener Innenstadt geboten. Für Groß und Klein gibt es viele Aktionen und Konzerte. Organisator des von der Stadt veranstalteten Fests ist der Dachverband Stadtmarketing. Das ausführliche Programm gibt es unter www.plauen.de/spitzenfest
Um die Sicherheit am Festwochenende des Spitzenfestes zu erhöhen, hat die Stadt als Veranstalter wieder eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet auf bestimmten Straßen und Plätzen zu bestimmten Zeiten das Mitführen und den Verkauf von Glasflaschen. Seit 2018 erlässt die Stadt Plauen zu den Festen Plauener Frühling, Plauener Herbst, zum Plauener Spitzenfest sowie zu weiteren Großveranstaltungen in der Innenstadt die Allgemeinverfügung mit Glasverbot.
„Dies dient der Verhinderung von Glasbruch, womit das Verletzungsrisiko für Teilnehmer und Einsatzkräfte verringert wird. Von dem Verbot ausgenommen sind Getränkelieferanten und Anwohner, die Glasflaschen offensichtlich und ausschließlich für zu Hause erworben haben. Zudem gilt dieses Verbot nicht für den Ausschank von Getränken in Gaststätten und deren Außengastronomie“, so Martin Gabriel, Fachgebietsleiter Polizeibehörde.
Für den Zeitraum am Freitag (19. Juni) in der Zeit von 18 Uhr bis Samstag 2 Uhr, Samstag (20. Juni) ebenfalls von 18 Uhr bis Sonntag 2 Uhr sowie am Sonntag (21. Juni) von 18 bis 24 Uhr gilt das Glasverbot.
Der Bereich des Verbotes erstreckt sich unter anderem über den Altmarkt, Topfmarkt, Johanniskirchplatz, Klostermarkt, Lutherpark und den Postplatz. Der komplette Bereich ist in der Amtlichen Veröffentlichung unter
nachzulesen.
www.plauen.de/glasverbot
Des Weiteren erfolgt bis zum Veranstaltungsende eine erhöhte Bestreifung des Festgebietes durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst sowie durch den Polizeivollzugsdienst. Für zusätzlichen Schutz sorgen außerdem die mobilen Durchfahrtssperren, die an den Zufahrten zum Festgebiet aufgestellt werden.
Mehr dazu unter
www.plauen.de/spitzenfest

Fakten

  • Die Stadt Plauen hat ein Glasverbot für das Spitzenfest vom 19. bis 21. Juni erlassen.
  • Das Glasverbot gilt auf bestimmten Straßen und Plätzen in der Innenstadt von 18 Uhr bis 24 Uhr.
  • Der Bereich des Verbotes umfasst unter anderem den Altmarkt, Topfmarkt, Johanniskirchplatz, Klostermarkt, Lutherpark und den Postplatz.
  • Getränkelieferanten und Anwohner, die Glasflaschen offensichtlich und ausschließlich für zu Hause erworben haben, sind von dem Verbot ausgenommen.
  • Das Glasverbot dient der Verhinderung von Glasbruch, um das Verletzungsrisiko für Teilnehmer und Einsatzkräfte zu verringern.
  • Die Stadt Plauen hat ein Glasverbot für alle Großveranstaltungen in der Innenstadt seit 2018 erlassen.
  • Die mobile Durchfahrtssperren werden an den Zufahrten zum Festgebiet aufgestellt, um zusätzlichen Schutz zu bieten.
  • Das Programm des Spitzenfestes gibt es unter www.plauen.de/spitzenfest.
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