Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung zum Jahresprogramm 2027
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt die Ausschreibung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat zum Jahresprogramm 2027 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, bekannt. Das ELR ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des Programms ist eine integrierte Strukturentwicklung in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem investive Vorhaben, die die vorhandene Bausubstanz aktivieren, innerörtliche Flächenpotenziale nutzen, die Grundversorgung sichern, zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen und lebendige Ortskerne erhalten. Damit leistet das Programm zugleich einen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Fokus steht dabei die Nutzung vorhandener Bausubstanz. Bei Neubauprojekten in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen ist grundsätzlich zu beachten, dass diese nur förderfähig sind, wenn überwiegend ressourcenschonende, auf nachwachsenden Rohstoffen basierende Baustoffe, beispielsweise Holz, als wesentliche Tragwerkskonstruktion eingesetzt werden. In diesem Fall erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen. Projektträger im ELR können Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie die Kommunen sein. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, deren bauliche Umsetzung im Jahr 2027 beginnt. Ein Maßnahmenbeginn vor Programmentscheidung ist förderschädlich. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 einzureichen. Eine frühzeitige Absprache mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde wird empfohlen, da diese in der Regel frühere interne Abgabefristen festlegt, um die eingegangenen Anträge prüfen und priorisieren zu können. Bei Fragen rund um das Förderprogramm steht Ihnen das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung: Im Internet unter www.lkbh.de/elr oder direkt telefonisch unter 0761 2187-5317, 0761 2187-5311 oder 0761 2187-5302.
Weitere Stärkung resilienter Strukturen in ländlichen Kommunen
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Fakten
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg.
- Das Ziel des Programms ist eine integrierte Strukturentwicklung in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
- Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem investive Vorhaben, die die vorhandene Bausubstanz aktivieren, innerörtliche Flächenpotenziale nutzen, die Grundversorgung sichern, zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen und lebendige Ortskerne erhalten.
- Im Fokus steht dabei die Nutzung vorhandener Bausubstanz. Bei Neubauprojekten in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen ist grundsätzlich zu beachten, dass diese nur förderfähig sind, wenn überwiegend ressourcenschonende, auf nachwachsenden Rohstoffen basierende Baustoffe als wesentliche Tragwerkskonstruktion eingesetzt werden.
- Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Projektträger im ELR können Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie die Kommunen sein.
- Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, deren bauliche Umsetzung im Jahr 2027 beginnt.
- Ein Maßnahmenbeginn vor Programmentscheidung ist förderschädlich.
- Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 einzureichen.
- Eine frühzeitige Absprache mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde wird empfohlen, da diese in der Regel frühere interne Abgabefristen festlegt, um die eingegangenen Anträge prüfen und priorisieren zu können.
- Das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald steht Ihnen gerne zur Verfügung: Im Internet unter www.lkbh.de/elr oder direkt telefonisch unter 0761 2187-5317, 0761 2187-5311 oder 0761 2187-5302.
- Die Location ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
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