Zweckvereinbarung unterzeichnet
Die Große Kreisstadt Glauchau und die Stadt Meerane haben sich im Aufgabenbereich der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG) und der Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung (GemVollzVO) zu einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit bekannt.
Hierzu beschloss der Stadtrat Glauchau in seiner Sitzung am 23. April 2026 eine Zweckvereinbarung zur Erledigung der ortspolizeibehördlichen Aufgaben durch Gemeindliche Vollzugsbedienstete (GVD) gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 Sächsisches Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG). Die Zweckvereinbarung ist in Ausgabe
der Stadt Glauchau vom 01.06.2026 veröffentlicht.
e-11/2026 des elektronischen Amtsblattes
Durch die Zweckvereinbarung wird eine gemeinsame Aufgabenerledigung durch die gegenseitige Beauftragung der beteiligten Kommunen im Bereich § 9 SächsPBG erzielt. Es wird möglich, die Durchführung der ortspolizeibehördlichen Aufgaben durch Vermeidung personeller Engpässe sicherzustellen. Damit soll eine ausreichende personelle Besetzung, insbesondere außerhalb der regulären Dienstzeit bei Festen und sonstigen Veranstaltungen/Großveranstaltungen innerhalb beider Gebietskörperschaften erreicht werden. Die ersten Termine dieser Art sind das Parkfest in Meerane vom 19. bis 21. Juni, gefolgt vom Stadtfest in Glauchau vom 26. bis 28. Juni.
Marcus Steinhart sagte am 27. Mai bei einem vor Ort-Termin in Höckendorf: „Das wird eine gute Sache. Die Ausbildung ist gleich: unsere Ordnungskräfte stehen seit nicht ganz zwei Jahren im Austausch und besuchen gemeinsam Fortbildungen. Wir kommunizieren gleich und somit freue ich mich einfach auf die Zusammenarbeit mit der Stadt Meerane.“
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Fakten
- Die Große Kreisstadt Glauchau und die Stadt Meerane haben sich im Aufgabenbereich der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG) und der Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung (GemVollzVO) zu einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit bekannt.
- Der Stadtrat Glauchau beschloss in seiner Sitzung am 23. April 2026 eine Zweckvereinbarung zur Erledigung der ortspolizeibehördlichen Aufgaben durch Gemeindliche Vollzugsbedienstete (GVD) gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 Sächsisches Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG).
- Die Zweckvereinbarung ist in Ausgabe der Stadt Glauchau vom 01.06.2026 veröffentlicht.
- Durch die Zweckvereinbarung wird eine gemeinsame Aufgabenerledigung durch die gegenseitige Beauftragung der beteiligten Kommunen im Bereich § 9 SächsPBG erzielt.
- Es wird möglich, die Durchführung der ortspolizeibehördlichen Aufgaben durch Vermeidung personeller Engpässe sicherzustellen.
- Damit soll eine ausreichende personelle Besetzung, insbesondere außerhalb der regulären Dienstzeit bei Festen und sonstigen Veranstaltungen/Großveranstaltungen innerhalb beider Gebietskörperschaften erreicht werden.
- Die ersten Termine dieser Art sind das Parkfest in Meerane vom 19. bis 21. Juni, gefolgt vom Stadtfest in Glauchau vom 26. bis 28. Juni.
- Marcus Steinhart sagte am 27. Mai bei einem vor Ort-Termin in Höckendorf: 'Das wird eine gute Sache. Die Ausbildung ist gleich: unsere Ordnungskräfte stehen seit nicht ganz zwei Jahren im Austausch und besuchen gemeinsam Fortbildungen. Wir kommunizieren gleich und somit freue ich mich einfach auf die Zusammenarbeit mit der Stadt Meerane.'
- Die Zweckvereinbarung wurde in Höckendorf unterzeichnet.
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