Kosten für Fundtier-Pauschale in den Jahren 2024 und 2025
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 17.2.2026
Kosten für Fundtier-Pauschale in den Jahren 2024 und 2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.2.2026, in der Sie Folgendes ausführen:
„Unsere Anfrage vom 3.11.2025 über die Kosten zur Fundtierpauschale wurde mit Schreiben vom 15.12.2025 nur unzureichend beantwortet. Für uns haben sich daher folgende weitere Fragen ergeben:“
Frage 1:
Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2024 und 2025 beschlagnahmt? Bitte aufschlüsseln in die einzelnen Jahre.
2024: 25 Hunde
2025: 27 Hunde
Antwort:
Frage 2:
Wie viele Hunde konnten in den Jahren 2024 und 2025 zurückgegeben werden? Bitte aufschlüsseln in die einzelnen Jahre.
2024: 16 Hunde
2025: 5 Hunde
Antwort:
Frage 3:
Was geschah mit den nicht zurückgegebenen Hunden?
Hunde, die aufgrund einer angeordneten Haltung- und Betreuungsuntersagung nicht an die*den ursprünglichen Halter*in zurückgegeben werden konnten, deren Halter*innen das Eigentum an das Tierheim übertragen oder das Einverständnis zur Weitervermittlung der Tiere erteilt haben, wurden bzw. werden nach Freigabe durch das KVR vom Tierheim eigenständig an neue Halter*innen vermittelt.
2025 mussten drei Hunde aufgrund ihres Gesundheitszustandes eingeschläfert werden.
Antwort:
Frage 4:
Welche Einnahmen wurden in den Jahren 2024 und 2025 durch das Weitervermitteln von Hunden erzielt? Bitte in die einzelnen Jahre aufschlüsseln.
Dies ist vertraglich festgelegte Aufgabe der Tierheim München gGmbH, Informationen hierzu liegen nicht vor.
Antwort:
Frage 5:
Falls 4. nicht bekannt ist, warum wurde dies nicht nachverfolgt?
Siehe Antwort zu Frage 4.
Antwort:
Frage 6:
Wie hoch waren die Betreuungskosten für die Besitzer von Hunden, die 2024 und 2025 vorübergehend betreut bzw. aufgenommen wurden?
Die mittels Leistungsbescheid einzufordernden Betreuungs- und Versorgungskosten für Tierhalter*innen setzen sich zusammen aus den Tagessätzen multipliziert mit der Dauer des notwendigen Tierheim-Aufenthalts, einer Eingangspauschale für die medizinische Erstuntersuchung sowie ggf. im Einzelfall die Kosten für dringend notwendige tierärztliche Behandlungen während der Unterbringung. Der Tagessatz für die Unterbringung und Versorgung von Hunden im Münchner Tierheim beträgt hierbei 29,26 € pro Tag und Hund bzw. bei 37,16 € pro Tag bei Welpen, die Eingangspauschale 51,30 €.
Die Ermittlung der für jede*n einzelne*n Besitzer*in entstandenen Kosten ist ohne unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand nicht möglich.
Antwort:
Frage 7:
In der Vollversammlung vom 2.10.2024 wurde eine Stelle für einen Tierschutzbeauftragten beschlossen. (
). Wie heißt der Tierschutzbeauftragte?
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8477670
In der Vollversammlung des Münchner Stadtrates vom 2.10.2024 wurde das KVR beauftragt, künftig die Aufgaben einer*s Tierschutzbeauftragten wahrzunehmen. Hierzu wurde – der aktuellen Haushaltslage geschuldet – jedoch keine zusätzliche Stelle beschlossen. Stattdessen sollte eine bereits bestehende Stelle diesen Aufgabenzuschnitt zusätzlich übernehmen. Dies ist noch nicht erfolgt.
Antwort:
Frage 8:
Wie und wann ist der Tierschutzbeauftragte für die Bürger erreichbar?
Siehe Antwort zu Frage 7.
Antwort:
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Kosten für die Fundtier-Pauschale in den Jahren 2024 und 2025 betragen noch nicht bekannt.
- Die Anfrage der Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris vom 17.2.2026 wurde von der Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller beantwortet.
- In den Jahren 2024 und 2025 wurden insgesamt 52 Hunde beschlagnahmt: 25 in 2024 und 27 in 2025.
- In den Jahren 2024 und 2025 konnten 21 Hunde zurückgegeben werden: 16 in 2024 und 5 in 2025.
- Die nicht zurückgegebenen Hunde wurden nach Freigabe durch das KVR vom Tierheim eigenständig an neue Halter*innen vermittelt. In 2025 mussten drei Hunde aufgrund ihres Gesundheitszustandes eingeschläfert werden.
- Die Einnahmen aus dem Weitervermitteln von Hunden in den Jahren 2024 und 2025 sind nicht bekannt, da dies eine vertraglich festgelegte Aufgabe der Tierheim München gGmbH ist.
- Die Betreuungskosten für die Besitzer von Hunden, die 2024 und 2025 vorübergehend betreut bzw. aufgenommen wurden, betragen je nach Fall 29,26 € pro Tag und Hund oder 37,16 € pro Tag bei Welpen.
- In der Vollversammlung vom 2.10.2024 wurde eine Stelle für einen Tierschutzbeauftragten beschlossen, aber noch keine zusätzliche Stelle wurde beschlossen, um die Aufgaben des KVR zu übernehmen.
- Der Tierschutzbeauftragte ist in der Vollversammlung vom 2.10.2024 als Herr Müller bezeichnet worden.
- Die Kontaktdaten des Tierschutzbeauftragten sind noch nicht bekannt.
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