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POL-BI: Unfall mit Kind: Rufen Sie immer die Polizei

Bielefeld (ots) - FR / Bielefeld / Heepen - Aus gegebenem Anlass sensibilisiert die Polizei Bielefeld erneut: Es reicht nach einem Unfall nicht aus zu fragen, ob es einem beteiligten Kind gut geht. Durch eine Weiterfahrt erfüllen Sie den Tatbestand ...

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Fakten

  • Ein Unfall mit einem Kind ist ein ernstes Verletzungsfall
  • Es ist verpflichtend, die Polizei zu rufen nach einem Unfall
  • Die Polizei muss immer informiert werden, auch wenn das Kind gut aussieht
  • Eine Weiterfahrt nach einem Unfall mit einem Kind ist nicht erlaubt
  • Der Tatbestand eines Unfalls mit einem Kind kann durch eine Weiterfahrt verletzt werden