POL-BI: Unfall mit Kind: Rufen Sie immer die Polizei
Bielefeld (ots) - FR / Bielefeld / Heepen - Aus gegebenem Anlass sensibilisiert die Polizei Bielefeld erneut: Es reicht nach einem Unfall nicht aus zu fragen, ob es einem beteiligten Kind gut geht. Durch eine Weiterfahrt erfüllen Sie den Tatbestand ...
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Fakten
- Ein Unfall mit einem Kind ist ein ernstes Verletzungsfall
- Es ist verpflichtend, die Polizei zu rufen nach einem Unfall
- Die Polizei muss immer informiert werden, auch wenn das Kind gut aussieht
- Eine Weiterfahrt nach einem Unfall mit einem Kind ist nicht erlaubt
- Der Tatbestand eines Unfalls mit einem Kind kann durch eine Weiterfahrt verletzt werden