Erreichbarkeit der Wohngeldbehörde und Unterstützung bei der Antragsstellung
Ab 9. Juni 2026 ist die Wohngeldbehörde Görlitz dienstags nur noch nach Terminvereinbarung erreichbar. Informationen zur Antragstellung und Unterstützung erhalten Bürgerinnen und Bürger online sowie bei örtlichen Beratungsstellen.
Aufgrund der gleichbleibend hohen Antragszahlen ist die Wohngeldbehörde ab dem 9. Juni 2026 dienstags bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvergabe persönlich zu erreichen.
Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte mit ihrem Anliegen oder Terminwunsch donnerstags telefonisch von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr über das Service-Telefon +49 3581 67 1180 an die Stadtverwaltung. Das Anliegen kann auch per E-Mail an wohngeldbehoerde@goerlitz.de mitgeteilt werden. Wohngeldanträge werden wie gewohnt im Bürgerservice in der Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz ausgereicht und entgegengenommen.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich VOR Antragstellung auf der Website zu den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen:
. Die Website wurde überarbeitet und enthält wichtige Hinweise zur Antragstellung.
www.goerlitz.de/aemter/amt/309-Wohngeldbehoerde
Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhalten die Bürger im Familienbüro, Demianiplatz 7, 02826 Görlitz, www.familienbuero-goerlitz.de sowie im Quartiersmanagement Innenstadt West, Christoph-Lüders-Straße 47, 02826 Görlitz (ehemals Jugendhaus CaTeeDrale), www.goerlitz.de/Quartiersmanagement-Innenstadt-West zu den jeweiligen Sprech- und Öffnungszeiten.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Wohngeldbehörde Görlitz ist ab 9. Juni 2026 dienstags nur nach Terminvereinbarung erreichbar.
- Bürgerinnen und Bürger können Informationen zur Antragstellung und Unterstützung online erhalten.
- Bürgerinnen und Bürger können auch bei örtlichen Beratungsstellen Informationen erhalten.
- Die Wohngeldbehörde ist ab dem 9. Juni 2026 dienstags bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvergabe persönlich zu erreichen.
- Bürgerinnen und Bürger wenden sich donnerstags telefonisch von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr über das Service-Telefon +49 3581 67 1180 an die Stadtverwaltung.
- Das Anliegen kann auch per E-Mail an wohngeldbehoerde@goerlitz.de mitgeteilt werden.
- Wohngeldanträge werden wie gewohnt im Bürgerservice in der Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz ausgereicht und entgegengenommen.
- Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger sich VOR Antragstellung auf der Website zu den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen: www.goerlitz.de/aemter/amt/309-Wohngeldbehoerde
- Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhalten die Bürger im Familienbüro, Demianiplatz 7, 02826 Görlitz, www.familienbuero-goerlitz.de.
- Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhalten die Bürger auch im Quartiersmanagement Innenstadt West, Christoph-Lüders-Straße 47, 02826 Görlitz (ehemals Jugendhaus CaTeeDrale), www.goerlitz.de/Quartiersmanagement-Innenstadt-West
- Die Stadtverwaltung in Görlitz ist die zuständige Behörde für die Wohngeldbehörde.
- Die Website der Wohngeldbehörde wurde überarbeitet und enthält wichtige Hinweise zur Antragstellung: www.goerlitz.de/aemter/amt/309-Wohngeldbehoerde
- Die Stadtverwaltung in Görlitz ist unter der Telefonnummer +49 3581 67 1180 erreichbar.
- Die Stadtverwaltung in Görlitz kann auch per E-Mail an wohngeldbehoerde@goerlitz.de kontaktiert werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.